Einzelbild herunterladen
 

Frankf u r ter

$W ms Anzeige Nachrichten,

(welche auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags u. Freitags ausgegeben werden.)

Mit Römisch- Kaiser!. Majestät allergnädigstem Privilegs; wie auch eines Hschedlen und HochweLsm Magistrats grsMÜNsiiger BewiLiguW-

------,.. .... -......< ri ,- .-Tn.. ,-.- -.n,- TJ . , .......... --------------------------------------------

Ns. 18. Dienstag, den 2. März 1802,

^r^ssii"^?--------"^j^.u-t,1;^, ,-------^r"T^-T"' .......^ ..^77-^^

W ? k s n n t m ü ch u 8

Nachdem Ich. Peter Schweinen tmb Mam Paulis Kinder ihre eigenthümliche Mühle, die sogenannte Den-mühle, bei Brekhard mit geräumigen Gebäuden und 6 Mor­gen guten Landes dabei, nebst allen Gerechtigkeiten und in fpecie des hergebrachten Mahl­werks zu Breirhard und Sreckeyroth den 4ten März Mittags 12 Uhr auf dem Rathhaus zu.Breithard versteigern lassen wollen, als wird solches den Steiglustigcn noch bekannt ge­macht, daß auf dieser wohlbelegenen Mahlmühle nur ein sehr geringer Pacht von 5 Mal­ter Korn jährlich zur Kellerei lieferbar hafte.

Alle Steigliebhaöer können sich also um die bestimmte Zeit in Breithard einfinden, «nd haben dieselben ihre Lautions Fähigkeit gerichtlich bescheiniget witzubringen.

Idstein, den 6ten Februar 1802.

Fürstl. Nassauische Land - Oberfchuttheiftrei.

W e i n - D e r st e i g e r u « g.

Die Erben des verablebten Bürger J. J. Winter in Trier an der Mosel, werden am 24sten DentoS oder den izten März und dre darauf folgenden Täge d. I. ein Schul­den freies Lager von 232 Fuder bestreingehaltnen achten Mosel und Saar-Weine von nach­stehenden Ortschaften: Duffemond, Brauncnbergj P-sport, Grag, Zew-ngen, Erden, Mtzig, Kronkenleger, Misderts, Emmel, Thron, Neumagen, Kohnheim, Tntenheiw, Leiven, Kcverig, Gornigs Oberemel, Wildlnqcn, Kantzen, Kassel, Waltrag und Wo» meldingen, worunter sich jedoch nur 2 Fuder Yiger und Z Fuder 97ger befinden, öffent­lich versteigern und dem Letztbietenden zufchlagei. lassen, nach dem Zuschlag liegen die Wei­ne auf Rechnung und Gefahr des Ansteigers, jeder Ansteiger muß seine Weine in 6 Wo­chen Zeit nach dem Zuschlag abnehmen, und in hartem Gold oder Silbersorten zahlen, beim Abstich werden die Erben für den Trubwein alten klaren Wein ohnentgeldlich Hergebin.

Dienstag, den 9ten Marz soll in dem Verggnthungshaus dshfer, allerlei Hausrath ^ an den Meistbietenden durch die geschwornen Ausrufer gegen gleich baare Bezahlung öffent­lich verkauft werden. Frankfurt, den rosten Februar iyo.2.

Von Jünger durgttinklsterlichrr AuAmj wegnr.