Nachdem der Plan von dèr zum Besten der hiesigen Armey errichteten aasten Frankfurter Stiftungs-Lotterie, welche aus 14:02 Loosen , da-^Looe zu 56 Hulden bestehet,- und in 6 Klassen veriheilt rst, davon die iste Klaffe den Zten May gezogen wird, vor einigen Tagen erschienen ist; als haben diejenige, welche eine Kollekte zu übernehmen gesonnen sind, sich Verfalls bei der General-Direktion der Reichsstadt Frankfurt pervilegirten Stiftungs-Lotterie im Kastenhof zu melden.- Frankfurt, den aasten Februar 1802.
Von bcyden lobt Stiftungen Kaftenamt und Armenhaus zur Lotterie ernannte Deputation
Es haben sich muthwillige Frevler , der durch die öffentliche NachrichtS-Blätter am igten December v. J. ergangenen Warnung ohnerachtet, erdreistet, sowohl mehrere junge Setzlinge als auch die Latten, woran selbige angebunden sind, amdenen öffentlichem Spazrergängey vor denen Stadtthoren,- besonders zwischen dem Eschenheimer - und Pok-- kenheimer- Thor zu beschädigen und auözureißen:
Da nun unter^ogerâ Amte' sehr daran gelegen ist, daß diese muthwillige Frevler entdecket und zur gebührenden Strafe gezogen werden, als werden diejenige, welche' hiervon eine zuoerlaßige Aüskunft zu ertheilen im Stande sind, hiermit aufgefordert,- die diesfallsige Anzeige bei dem Bau-Amte zm machen, wogegen ihnen- nebst dèr D^ schweigung des Namens eine Belohnung von fünfzig^ Reichsthaler andurch zugesicherb wird,, »^if,«»^ r-n isten Februar 1822.
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In Befolg derer von Einem Hochedlen Rath, unter dem azsten September..!7Z8 und 28sten Januar 1749 ergangenen Verordnungen, wird hiemit von Acèèr-Gerichte iwgen allen denenjenigen, so Feld Güter um d.ele ^-tadt herum, wie auch vor Sachsenhausen, liegen haben, ernstlich geboten und trafen rgi^^f ein jeder dw Gräben und Austräger um und an seinen Gütern räumen und aufwerten , lr^s-auch. die überwachsende Hecken trt' Straßen und' Zjverch-Wegen adraumen, besonders aber die. Raupen Nester «^. EäUl7,^- und Hecken, â dato- an in Zeit von 4 Wochen , bei io Gulden Strafe abnehmen, verbrennen, und drefe davon vöu-g saubernttassen; in Entstehung dessen von Amts wegen die Räumung dbSkr Gräben und Säuberung derer Hecken geschehen, die anwendeyde Kosten aber, nebst der angesetzten Strafe, ohne Abgqng^ ein >eder, so sâümig erfunden worden, zu erstatten und zu erlegen gehalten seyn solle. Renovätum, den l^en Zebr. l8oiH
K u p f' erstich- D er st e i $ erun g.
Dienstag , den »osten April d. I. sollen in dem hiesigen Verganthungs- Hause auf dem Holzgrapen am Eingang der Eathannen- Pforte eine ansehnliche Sammlung alter und neuer Kupferstiche, wovon die gedruckten Verzeichnisse bei denen Herrn Ausrufern zu ha- ; ben sind, öffentlich an den Meistbietenden gegen gieech haare. Bezahlung r-erkauft werden.
Alle diejenigen, welche an den gerichtlich obsignirten Nachlasse der dahier verstorbenen Dienstmagd, Annen Marien Wieler aus Wezlar als Erben, oder ex also fundamento eine Ansprache zu haben vermeinen, werden hierdurch aufgefordert, ihr Erbrecht oder sonstige Ansprüche, innerhalb drei Wochen, vom aasten d-esèe am zu rechnen, rechtsbe- hörig auezuführen, oder zu gewärtigen,-daß der Nachlaß denen bekannten Erben ohne weitere auSAtsolget werden solle. Frankfurt, den i6kn Februar 1802.
Gerichts - KanzcLei.