Montag dm iten künftigen Monat Marz, Vormittags um 10 Uhr, wird zu Nied W dasige Gasiwirthshaus zur Roos, welches in der Mitte des Orts an der Landstrafe zwischen Mainz und Frankfurt und nur i| Stund von letzterer' Stadt lieget, und in einem zwei- stöckigten Wohnhaus, einem geräumigen Hof, Scheuer,-Pferds- Rinds- auch Schwein- Stallungen besteht, Abtheilungehalber öffentlich an den Meistbietenden unter annehmlichen Dedingniffen versteigert werden. Die hiezu Lusttragende haben sich also an obbe- stimmlem Tag und Stunde zu gedachtem Nied ans dem Rathhaus einzusinden, und den Zuschlag zu gewärtigen. Höchst am Main den Zten Hornung 1802.
KürDM MaWfthrs Vsgteiamt daselbst.
* In fidem
Thomas, Amtsvogteischreiber.
Einem geehrten Publikum habe die Ehre anzuzeigen, daß ich die Wirthschaft zum Löwen in Bornheim übernommen und eröffnet habe, es ist auch alle Sonntage vollständige Tanzmusik, sv wie überhaupt eine reelle Wirthschaft mit guter Bedienung bei mir anzutreffen;' ich bitte demnach meine werthe Freunde und Gönner mich mit Ihrem Zuspruch zu beehren. . ,rf
H. Pfeiffer.
'^èr hiesige Unterthan und Müller, Johannes Wenzel zu Niederursel, hat mit Ueber- gebung eines Verzeichnisses seines Activ- und Passiv-Vermögens vorgetragen, daß er zwar seine Gläubiger dermalen und für voll zu befriedigen nicht im Stande sey, jedoch eine gütliche Uebereinkunft mit denselben auf Nachlaß und bestimmte Zahlungsfristen zu erreichen hoffe, und einstweilen um einjährigen Anstand bitten müsse.
Damit nun hierüber das Rechtliche verordnet werden könne, werden alle Wenzelische Gläubiger auf den iten Marz dieses Jahrs Morgens um 9 Uhr vor unterzeichnetes Amt hierdurch vorgeladen, um wo möglich zwischen ihnen und dem Gemeinschuldner eine gütliche Uebereinkunft zu Befriedigung der letztem zu treffen, allenfalls aber, wenn diese sich verschlagen sollte, zur pünktlichen Liquidation der Schulden und zum Concuröverfahren schreiten zu können, zu welchem Ende denn jeder Gläubiger alsdann sogleich die in Handen habenden Bescheinigungen hei Amt persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte vor» zulegen hat.
Die Nichterscheinenden werden nicht weiter gehört, vielmehr ihre Einwilligung zu dem von den Uebrigcn bewilligten Nachlaß und Fristen für bekannt angenommen, beide« Concursverfahren aber ihre Forderungen übergangen, und die Masse, soweit sie hiezu hinreicht, zu Befriedigung der erschienenen Glaubigâerwendet werden.
Alle in dieser Sache ferner erforderlichen Ladungen werden übrigens lediglich mittels Anschlages an hiesigem Rathhaufe geschehen.
Frankfurt, den loten Februar 1802»
Land - Amt.
S u ? f e rstich-Versteigerung.
Nächsten Donnerstag, den 25 ffen Februar Vormittags 9 Uhr, wird dahier im Verganthungshause eine Sammlung alter und neuer Kupferstiche öffentlich an den Meist- gege" baare Zahlung verkauft werden. Unter andern kommen auch mehrere Alb. Durer, sowohl Kupferstiche als Holzschnitte, die vier Jahreszeiten und verhängende -yaase von Hollar und mehrere Rembrandt-, nebst der großen Kreuz- Abnehmung von letzterem, vor.