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Dr an ff ur t et FrG^ Md Anz etge âachNWA

(welche auf de« kleinen Hirschgraben^ 77Dienstags D. Irritsg< -LUsMe-en werden.)

Mit Römisch, Kaiser!. Majestät allergnädigstem Privilegio;

-Akt auch rim^ Hochedlen und HschweiftnMagistmls grvßB Olger Bewilligung.

Rs. iyi. Freitag, den 4. Dec. 1801.

Bek a n n t m a ch u vH.

' Zur letzten HaupMassr der yssim Hauautt-Lottetic/ welche den 14. ®ec. gezogen wird, sind bey mir noch zu b kommen Zanze Loose zu fl. 24, halbe zu 1.4r, dritte! zu fl. 8. und vlertel zu fl. 6 Eölf Herz Rringavum, cMfderZellPem Rothen Haussegen über No.^oz.

Zu der iètzten Hauprklaffe der xssten HeWn-Hanauer-Lotterie,-sind gâvze .Kaufioose zu fl. 24. auch halbe, drittel und Diecke! nebst Plan zu haben, -bey

,2t. Aelnganum âlt., hinter der Tchlünmauer No 53.

Die schon mehrmülen in diesem Blatte an^eigte I. I. Keßlersche Bücher-Juction wird nun auf Freytag den nten Dec. Vormittag um .9 Uhr feftgefttzt/ und können die Bücher Donnerstag den ganzen Tag in Augenschein genommen werden.

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Lrachdeme die Verfertigung mit P,elz Derbrämter 'Kavpen, Handschu und anderer Kleidungsstücken dem Kürschner-Handwerk nrrvu-ive zustehet, dieselben auch verschiedene verehrl. RathS-.Conckiss dessfalls für fid? ^abcn, indessen insbesondere in jetziger Jahreze-.t vielfältige Klage über Eingriffe !N sothane Nahrung- von den Kürschner­meistern bey unterzogenem Amt vorkpmmenr AlS^wird allen denjenigen fo- nicht zu ge­dachtem Kln''chnèchündwerk gehören, hiermit bey nahmhafter Strafe und nach Befinden Confiscation 'der Waaren untersagt, mit Pèlz verbrämte Kappen, HaNdschu und andere Kleidungsstücke zu verfertigen und zu vetkaufen, welches den durch gegenwärtiges zu jedermanns Warnung unv Nachachtung bekannt.gemacht wird.

Frankfurt den lüten November 1801.

Rechne! - Amt.