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Obligation bey hleflsem hochlöbl. Magistrate depMrt ist, sind Partlal-Obilg-, ttonen zu fi loco, im fl. »4 Fuß bey B Metzlrr fiel. Sohn und Cvnsorlr« dahier zu haben.

Zugleich machen dieselbe bekannt daß dem höchsten Churfürstl. Befehl ge, mâß, die halbjährige Zinsen gedachter Obligationen (zufolge dem Inhalt iR Coupons) auch bey ihnen in Frankfurt ausbezahtt werden sollen.

Frankfurt den toten November ijoi.

Benj. Metzler seel. Sohn und Cons.

Englisch baumwollen Strickgarn von 4 — 7 Gulden, und ächter Brabck» ter Flachs zu z6 — 60 Kreuzer per Pfund, ist neuerdings zu haben, bey

P. I. Brückmann hinter dem Römer.

Nachdem mir von Einem Hochedlen und Hochweisen Rath die gnädige Erlaubnis ertheilt worden, eine französische Schule dahier errichten zu dürfen; so mache ich -ieß Einem hochgeehrten Publicum hiermit bekannt.

Die Methode, welche ich einschlagen werde, der Jugend die richtige ^demütig Fer französischen Sprache auf« zweckmäßigste beyzubringen, wird — obgleich von der gewöhn­lichen Lehrart abweichend — so beschaffen seyn , daß ich mir mit dem Beyfall sachtundizik Manner und Erzieher schmeicheln darf. Mein vorzügliches Augenmerk wird zwar ier Unterricht in dieser so nöthigen Sprache nach den besten grammatikalischen Regeln «A Grundsätzen seyn; allein ich werde mir es auch dabey zur angenehmen Pflicht machen, fen» • jenigen Kindern, welche meiner Lehre anvertraut werden, jene Grundsätze der Sittlichint und Leben-art einzuflößen, welche ein Hauptgegenstand jugendlicher Erziehung seyn sâ

Francois Melbeck, Lehrer der französischen Sprache wohnhaft in der Steingasse fit. H, Ro. 85-

Freytag« den roten Novemb. k. J. werden die Behausungen auf der AllerheiligcWjsk fit, B No. i68 und in der Rittergasse kit. T No. 164 in Gemäßheit hochverehrt. Gerichte« Urtel vom toten August 1801 für und um 2200 fl. im 22 fl. Fuß nebst aufgelaufenen In­teressen und Kosten, Nachmittag- von i bis r Uhr unter ausgesteckter Fahne zum dritten- male feilgetragen werden.

Montag den LZsten dieses, Vormittags 9 Uhr sollen mit Kochobriqkeitlicher Sw'l' liquna die zum Nachlaß de« verstorbenen Schornsteinfegermeisters D. J. Jüngling gebenzi Effecten, bestehend in Hvljwerk, Bettungen, Kleider, Berath, Zinn, Kupfer, Messis eisene« Küchengeschirr, Porcellain, sodann mehrere« Silberwerk und einigen Pratiosen, der rothen Kreuzgasse Lit. F No. 191 gegen gleich baar« Bezahlung durch die geschwelt Herren Ausrufer öffentlich versteiget werden.

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Auf Verordnung de« Eshlregierenden Jüngern Herrn Bukgrrmeister« WohlgebohmtN sollen Freytag« den rosten dieses, Vormittags n Uhr, W des Ausrufer Hrn. Klcbmger» Behausung auf der Schöfergasse, 2 Dutzend neue Messer und. Gabeln mit silberplatlmen Stielen, und 2 Blatt franzleinen Bettvorhang, an den MWH-trndM öffentlich vergant?" »erden. Frankfurt den nten November JgQi«