Franks» r ter
Sraâ* und Anzeige » Nachrichten,
(welche auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstag- u. Zreètagt ausgegeben werden.)
Mit Römisth, Kaiser!. Majestät allergnädigstem Privèlegio;
»k auch eines Hochedim und Hochweisen Magistrats g.oßgünstiger BewiillgunK.
Ro. 9Z, Freitag, den 7. November 1800.
Bekanntmach» n g.
Das unter meinem Nahmen in den letzten Frag, und Anzeige,Nachrichten VSMzisienOct. einqerückte Avertissement als ob ich neben meiner Weinhandlung annoch eine Benderwerkstatt hielte, erkläre für dessen ganzen Inhalt nicht nur für falsch, sondern auch jenen, dabey meines Nahmens Unterschrift fälschlich mchMuchten elenden Menschen,^für einen öffentlichen Verläumder-
I P. H. Klehe , als Eigenthümer der fremden Weinhandlung von Andreas Jordis fiel. Erben.
Einer hiesigen Burgersfrau, Nahmens Zetzkin von Sachsenhausen, habe von meinen Waaren, nämlich: engl. Mousselin, Cattun, und dergleichen Waaren zum Feiltragen anvertcauet, allein da sie sich ganz entfernet, und nichrö' hinterlassen als lauter Conto wo sie die Waaren auf Credit gegeben haben will. Da man aber die Conto einkassiren will ; so findet sichs, daß sie theils falsch, und nur rechtschaffener Leute Nahmen mißbrauchet hat. Sollten aber wohldenkende Leute etwas auf Credit von der Frau Zetzkin für meine Rechnung in Handen haben, so hoffe da« beste, weilen mir sonsten der Verlust über 1000 fl. ganz zu meinem größten Nachtheil gereichet.
Georg Philipp Pfannenmüller, Burger und Mousselinhändler, seinen Laden an der Catharinen Pforte bey Hrn. Kämpffe.
Zur Erhebung der Schutzsohn, Weinsteuer und Brückenzins-Gefällen, wird, wie alljährlich, von Martini bis Weihnachten bey unterzogenem Amt täglich Session gehalten werden. Wer dergleichen zu entrichten hat, wird hierdurch erinnert, die Zahlung zwischen den Amt-tägèn zu leisten — besonders haben diejenige, welche von den vorherigen Jahren noch damit in Rückstand sind, bey Vermeidung vhnfehibar zu gewärtigender E,recution vor Ablauf dieses Jahrs Richtigkeit zu pflegen. Frankfurt den Zten November 1800.
Acker - Gericht.