8 f « it f f « 11 ü t Frag« « Anzeige. RaKrichttn/ c«'ch. auf d-m Uta Hirschgâ F 77 pwi râ», «u-g.g.im »,,„«.)
Mit Römisch, Kaiser!. Majestät allergnädigstem Privilegio; tvkrauch eines Hochedlen und HochweiftnMasWatö großgünsilgerBewlSlgunH
R0.90. Dienstag, den 23. October 1800,
Bekanntmachung
Einem geehrten Publicum mache hierdurch bekannt, daß ich dasjenige tvidersirreche, als ob in meiner Schule im Schreiben nicht unterrichtet werde; die Schreib- sowohl als die kèhrart nebst der Correspondenz in der französischen Sprache werden auf das reinste und gründlichste, auch auf eine leichte Art der Jugend beygebracht, daß sie es in kurzer Zeit ttlerpen kann. £>ie Abendstunden haben auch ihren Anfang genommen.
E. Juillard , Professor in der französischen Sprache und Bürger allhiek/ wohnhaft in der kleinen Sandgasse No. 25.
.. „ , einfache und doppelt dicke, von der Größe wie man
hinter dem Commedienhaus im kleinen Taubenhof. ___________________________
----Lese^Publikum wacheich die Anzeige daß nunmehro von meiner ?ese- H<u/^ »Eeyrren solche« für 6 Tr. zu haben ist. Eine vor- biblivthe^daö jwe^le D j ' ,„ ^^ern ^jxp man darinnen finden Ich habe bey »ÄS d°r-uf Rücksicht* e»-m«<n, »M »M m unsern Z-IIg-- nvffen am liebsten gelesen wird. ^ ^ Döring auf der Töngesgasse.
An die Brunnenmeister.
Nachdem bis anhero nur von den wenigsten Brunnenmeistern Mm Hochverehrlich«« Raths- Schluß vom 8. April 1788. durch zu übergebende ordnungsmäßige Rechnung ein Genügen geschehen: Als werden hiermit alle Brunnenmeister erinnert und ihnen aufgegeben, die rückständige diesjährige Brunnen-Rechnung in Gemäßheit angeführten Conclufi binnen 14 Tagen, nach vorgeschriebener Ordnung, so gewiß einzutiefern, als sonsten die saumseligen Brunnenmeister mit einer Strafe von 5 Reichsthaler, und zwar ex proptus Mgeschen werden sollen/ Frankfurt den ri. October 1800. # ^^