Johann Cc-nrad Breitwfèfer, Zitstmergesellens Töchterlein, Anna Margaretha, alt
2 Monat, 18 Tage.
Beerdigte l n Sachsenhausen.
Dienstag, den ;. August.
Herrn Heinrich Wilhelm Günther, Handelsmanns Töchterlein, Catharina Elisabetha, alt 4 Monat.
Johanu Peter Kugler, Weingartners Ehefrau, Anna Maria, alt 43 Jahr.
Donnerstag, den 7. dieses.
Conrad Köhler, Kârcher, alt 47 Jahr.
No. 66. Dienstag, den ix. August isoo.
Bekanntmachung.
Die Verganthung nachstehender Kirchenplätze, welche in dem Hause kit. M No. 203 am Ecke der Höllgaffe an die Meistbietende überlassen werden sollten, ist bisher unterblieben, und sollen nun bevorstehenden Dienstag den raten August, Nachmittags 2 Uhr in oben bemerktem Hause durch die Herren Ausrufer gegen baare Zahlung verkauft ruerben: I Mannsplatz No. 114 in St. Catharina, auf dem ersten Lettner; r ditto No. 154 in denen Barfüßern; i Weiher ditto No. 132 Lit. B in eben dieser; der 3t? Sitz in No. 5, der ite Sitz Lit. F, und i Anhängbänkel am Stuhl No. Zo^er Zte Sitz, in der Hospital- heil. Geist.
Wein - Verkauf.
Sonnabend den löten August Nachmittags 2 Ubr , werden in dem Saalhof in der Saalgasse, 14 Faß, tvohlgehâltene rothe Bordeaux Weine, von den vorzüglichsten Sorten und Güte , durch die geschworne Herren Ausrufer an den Meistbietenden verkauft. Die Proben werden eine Stunde vorher an den Fässern gegeben.
Freytag den izten August Nachmittag um 2 Uhr, soll durch die geschworne Herrn AuSrüfer auf der großen Bockenheimergasse Lit. E No. 136 ein großer Platz, welcher enthält 52130 Quadratschuhe, wovon 7265 verbauet sind, zu allerley Fabriken und Bewerb sehr dienlich, an den Meistbietenden verkauft werden, und stehet bis dahin jedem ,'iäufer frey aus der Hand zu kaufen, wie auch zu jeder Stunde in Augenschein zu nehmen.
Nachdem die am 2iten April 1797. öffentlich bekannt gemachte, von dem hiesigen Burger und Handelsmann Zacharias Conrad Petsch, mit Beystimmung seiner Verwandten gewählte Geschäfts-Führung und Mitverwailung seines Vermögens durch den Burger und Parfümeur Georg Daniel Hartmann, von jetzo^an wieder aufböret, und somit derselbe wieder alleiniger und freyer Verwalter feines Vermögens ist, auch die von ihm ausgestellten Wechsel, oder Schuldscheine, ohne Mitunterschrift seines obgenannte» Geschäftsführers,' für gültig anzufehen sind ; So wird ein solches «»durch öffentlich bekannt gewacht. Signatum Frankfurt am gten August i8go,
Gerichts, Canzley.