rotterle - A N r e r g r.
Zur ersten Klaffe dec n4ten Hamburger Stadt. Lotterie a fL i. 36 ft. Md 57km Hanauer Lotterie a fi. r. — sind ganze, halbe und viertel Looir t bst Plane zu haben, bey
A. Reinga^um ält hinter der Schlimmauer Ne $^
Freltags und Samstags den 8ten und gten August L I. Nachmitlags um 2 Uhr, sollen mit Hochobriqkeitlicher Bewilligung , in der Schnurgaffe £it. G No. 77 und in der Kornblumengasse No. 78 nachfolgende Weine an den Meistbietenden, durch die geschwer- nèn Herren Ausrufer verkauft und losgeschlagen werden, als:
2 Stück 1781t Riedesheimer. i — 1781t Deidesheimer. i — 1766t Riedesheimer. i — 1748t Hochheimer. i — 1738t Markedrunner. 4 — 1766t Hochheimer. i Zu la st 1756t.
i — 1783t.
i Stuck 1797t Riederberger.
2 — 1798t dito.
2 — 1798t Deidesheimer.
4 — 1798t Niersteiner.
i — 1794t Riederberger.
2 — i7b8r Niersteiner.
3 — 1781t Bodenheimer.
2 — F783t Bodenheimer.
Die Proben werden von i bi» 2 Uhr an denen Fässern gegeben werde«.
Montag den gten August Vormittags 9 Uhr, sollen in der Behausung de» geschwot- nm AuSrufër» Herrn Reichard, eine Sammlung Ge.r.ä den verkauft werden, wob eiTeirißt von Katz und eins von Heinrich Roos befindlich, nebst einer Laute von Elfenbein und eint Gulttarre, und können solche Samstag den 2ten August gesehen werden.
Montag dm 4ten August, Morgen» y Uhr, wird mit den bisher ausgesetzt gewest» nm Verkauf der Schneidewrndischen Waaren auf dem Zimmergraben, und denen zur Glockengieserey gehörigen Handwerkögeräthschaften, wieder fortgefahren werden.
Freytag den rten August Vormittags 9 Mr, soll an der Allee in der Behausung des Ausrufers Herrn Reichard eme ansehnliche Parthie deutscher und holländischer Rauch- Tabacke von verschiedener Güte , gegen gleich baare Bezahlung an den Meistbietenden verkauft werden.
Nachdem? des verstorbenen hiesigen Burgers und Z-mme mcj er» Johann Tavid Heimpel Wittib, Rebecca, gebohrne Bucher, sich bereitwillig erkläret hat, mit denen Gläubigern des vekünâi eine gütliche Abfindung zu bewerkstelligen: als werden alle und iede dessen so bekannt als unbekannten Gläubigere hierdurch edictaiiter dergestalt c’irt und vorgeladen, um mne' halb einer Frist von Sechs Wochen, weiche von unten benannten Dato an pro omni Termino & peremtorie angesetzt ist, dieserha den vor hiestatm Gerichte entweder in Selbfiperson, »der dtzrch hinlänglich bepollmächtigte Anwaldschaft i«