Dis setzt hat die RechnungS-Commißlonihre Sessionen zur Erhebung der Contribu- tion fortgesetzet, und alle biejentqe z d-e nur ihren Beit-agen bis hicher noch rückständig sind, noch besonders vorladcn lassen, es sind aber von diesen Dorgeladenen mehrere noch ga- nicht erschienen , und haben dadurch die wiebHqe Vermuthung gegen sich erreget, als ob sie sich dieser / ihnen obliegenden Verbindlichkeit zu entziehen, die strafbare Absicht hatten.
f Sv leicht es nun der Rechnungs - Commission wäre diese vorsetzliche Restanten zur Erfüllung ihrer Schuldigkeit anzuhalten, und so zweckdienliche und nachdrückliche Mittel ihr dabei zu Handen stehen, so will sie doch auch jetzt noch einige Nachsicht den strenger» Verfügungen vorziehen.
Sie ermahnet also alle diejenige, die der an sie ergangenen Vorladungen obnqeach- tet, doch noch nicht erschienen sind, dass sie von heute an binnen Acht Lägen vhMstae erscheinen und ihre ContributionS-Beiträge entrichten , wiednqenfatts nach Ablaut dieses zum Ueberfluss noch verstatteten Termins gegen sie mit schärften Verfügungen sogleich fürgeschrrtten werden wird, und sie sich es alsdenn selbst beizumessen haben, wenn sie da- durch in Strafe und Kosten versetzet werden. '
Die Rechnungs- Commission ist es sowohl ihren obhabenden Pflichten als auch dem gutgesinneten Theil der Contribuenten, die das Jhnqe gelistet haben, schuldig jeden andern Contributwnspflichtigen zu gleichmäsiger Erfüllung seiner Schurdigkeit anzuhallen, «nd sie versichert zugleich solche Maasregeln getroffen zu haben, daß auch nicht ein« sich feiner Schuldigkeit heimlich entziehen, und frey durchgehen könne.
Uebriaenö werden alle diejenige, denen auf ihr Ansuchen Termine zur Entrichtung ihrer Beiträge »erstattet worden, zugleich hierdurch errinnert bei Ablauf de selben sich ohn- fehlbar einzufinden, weil sonsten gegen sie, ohne weitere Vorladung sogleich mit Strafte» fügungen fürgefahren werden wird. Frankfurt den n. Febr. 1800.
Rechnungs«LüMnMo». -
Nachdem letztem Samstag gegen Abend aus einem sichern Haus dahier mittelst E/s- iruch nachfolgende Stucke, alst
Z. Oberhemder I. G. 8. 6. roth gezeichnet.
2. detti C. 8. weiß gezeichnet. " *
3. detti feine C. 8.
5. bl au , roth und weiß gewürfelte Sacktücher I. G S, ja. roth gezeichnet.
Z. weist Pique-Westen.
3. weift barchete Westen.
2. Paar Nangu n - Hosen.
3. Weibshemder G I. 4.
3. ordinaire Sacktücher I. C S. / § é
i- ditto roth gezeichnet.
i. gedruckter Schürz.
i. Paar feine schwarze wollene Strumpf.
i. Frankfurter Gesangbuch mit silbernen Krappen C. L 1760,
i. ReformirteS Gesangbuch mit schweren silbernen vergoldeten Krappen — und 8>
Stück diverses Lochband
diebischer Weise abhanden gekommen, so wird dieses hierdurch öffentlich bekannt,gemacht, und zugleich jedermann aufgefordert,, wer in Bezug auf diesen Diebstal oder zu Entdeckung des Thäters etwas Behufiges anzugeben wisse, solches bei des Wolregierenden Jungem Herrn Bürgermeisters Wolgeb. oder bei unterzeichnetem Amt unverwèilt anzuzeigen.
Frankfurt am Mayn den 17. Febr. 1800.
PrinlichkS Verhör-Amt.