über das angebrachte Gesuch, ?iqu,'dation ihrer Forderungen und dem allenfallsiaer Priorität-Verfahren bey Vermeidung des vorhin angedrvheten Präjudizes, einzufinden.
Signatum Frankfurt am Mayn , den Wn Februar 1800.
Gerichts - Canjiev.
B-S jetzt hat die Rechnungö-Evmmißion ihre Seßionen zur Erhebung der Contribü- tion fortgesetzt, und alle diejenige, die mit ihren Beiträgen bis Hieber no* rückn ändia sind, noch besonders vvrlsden lassen,, es sind aber von diesen Borgelâdenen mehrere noH gar nicht erichienen , und haben dadurch die wiedrige Vermuthung gegen sich frwtu/* ob sie sich diestr, ihnen obliegenden Ver-bindlichkeit zu entziehendie strafbare SW hätten.
So leicht es nun der RèchnungS - Commißion wäre diese vorsetzliche Restanlew zur Erfüllung ihrer Schuldigkeit anzuhaiten, und so zweckdienliche und nachdrü ihr dabei zu Handen stehen, so will sie doch auch jetzt noch einige Nachncht den strengem Verfügungen verziehen.
Sie ermahnet also alle diejenige, die der an sie ergangenen Vorladungen ohngeach- tet, doch noch nicht erschienen sind, daß sievon Heine an binnen Acht Lägen ohnfehchr erscheinen und ihre Contributious - Bâäge entrichten , wied.rgenjalisHuch Ablauf dâ zum Ueberfluß noch verstatteten Termins gegen sie mit schärfern Verfügungen sagte. ^ fücqeschntten werden wird, und sie sich es alsd'enn selbst beizumessen haben, wenn sie dadurch in Strafe,und Kosten versetzt we:den.
Die RechnungS- Commißion ist es sowohl, ihren obhabenden Pflichten als auch dem gutgesinnten Theil der Kontribuenten, die das Ihrige geieistet haben, schuldig reden andern Cvntributionspfiichtigen zu gleichmäsigèr Erfüllung seiner Schuldigkeit a'nzukäTre^ und sie versichert zugleich solche Maarreg<n q'et' offen zu haben, daß auch nicht einer fi^ seiner Schuldigkeit heimlich entziehen, und ren durchgehen könne.
Uebrigens werden alle diejenige, denen auf ihr Ansuchen Termine zur Entrichünig ihrer Beiträge verstattet worden / zugleich lstei durch errinnert bei Ablauf derselbx» fiibWtu fehlbar eilizusindSL, weil sonsten gegen sie, âue wèirere Vorladung sogleich mit Strafvec^., fügunge» fürgefahren werden wird. Frankfurt den il Febr. t&OQ^ ' M
Re '^nungs- Commission.
Zu der, Heilbronner diesjährigen Bleiche, werden wieder keinwand, Gebild und Gam angenommen, bey Joh. Wilhelm Trapman im AugSburgerhof.
Demnach bey dem unterzogenen Amt , Mittwoche, den 5ten Ma rz 1820, Vormittage, io Uhr, biC'Admodiatloh der Wasser,- Eiche,, deren Bestand mit dem> letzten des gedachten Monats zu Ende gehet, anderweit, an den Meistbietenden, auf gewisse Jahre, überlassen werden foö , Als wird solches hierdurch bekannt gemacht, damit Liejellige , so dieselbe zu. übecrrehmen gedencken, auf obgemeldtc Zeit bey der gedachten Behörde sich emfiuden, und fernern Bescheid und Erfolg vernehmen können.
Publicirt Franckfurd den A Februar i8öa.
Von Rechney - AmlS wegen.