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(welche auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags u. Freitags ausgegeben werden.)
Mit Römisch, Kaiser!. Majestät alkergnädigstem Privileglo; wie auch eines Hochrdlen und Hochweiserr Magistrats großgünstiger Bewilligung.
No. 67. Dienstag , den 13. August 1799.
Bekanntmachung.
Unterzeichnete haben die Ehre einem geehrten Publicum bekannt zu machen, daß außer der Musik zum Tanz, welche nächsten Sonntag, Montag, Dienstag und Mittwoch bey ihnen anzutreffen ist, des Mittwochs Abend als den Htm August auch ihre Gärten illuminirt seyn werden. ~ Bornheim den 6. Aug. 179-. ________________________________Rühl, Mattern und Meisinger.
Da ich wegen Mangel an Platz in meiner Behausung, meine Hauptniederlage von denen bekannten guten Mannheimer Dreher Stühlen auf die Mehlmage errichtet habe und solche daselbst täglich und zu allen Zeiten in den äusrest billigsten Preisen zu haben sind: so habe bk Ehre einem verehrungswürdigen Publicum solches hiermit anzuzeigen und mich zum geneigten Zuspruch bestens zu empfehlen.
______________Rümekorb wonhaft in der Fahrgasse neben der Sanduhr.
Nachdem die- dahiesig verburgerten Lehnkutscher darüber abermalige Beschwerde geführt, daß ihnen nicht nur von hiesigen Burgern und Beisassen, welche eigene Pferde und Geschirre hielten, allem Kutschernahrung zu treiben nicht berechtiget seyen, sondern auch ton Fremden insbesondere dadurch, daß solche in- und außer den Meßzeiten, mit ihren Geschirren tn der Absicht anhero kamen, um sowohl einheimische alö dahier sich aufhaltende Passagiers um gemachten Lohn zu fahren, in ihre bürgerliche Nahrung, höchst nachtheiliqe Eingriffe geschahen — sofort um nachdrückliche deßfaüsige Remedur nachgesuchet: Als wird zu dem Ende, das von Einem Hoch edlen Rath, zu Abstellung dergleichen un- leidentlichen, Nahrungs Eingriffes, bereits unterm 28sten Sept. 1780 öffentlich im Druck erlassene, und den igten Jul. 1791 renovirte Edict, und zwar besonders nachfolaende Puncte aus demselben, als nehmlich : Daß
i) sich keiner, weder hiesiger Bürger noch Beysaß, mit Lehnfuhren, von Welcker Gattung es seyen, um Lohn, weder innerhalb der Stadt, npch aufs Land, zu Spazurfahrti»