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Frankfurter grad* Sich Anzeige * Nachrichten Leiche auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags u. Freitags ausgegeben werden.)

Mit Römisch, Kaiser!. Majestät allergna'digstem Privilegio; wie auchttines HoHedien und Hochwetfeü MaMrars großKÜnstig^ Bewilligung.

No. 20. Freitag, den 8. März 1799,

Bekanntmachung.

Freytag den 8ten Marz, Vormittags. n Uhr, soll durch die geschworne Ausrufer in dem Haus des Schreinermeisters Huber auf der großen Efchcnheimergasse noch ein vollständiges Bett nebst einem nußbaumcnen Schreibtisch an den Meistbietenden öffentlich verkauft werden. Frankfurt den 2gßen Februar 1799.

Von Aèlttrer burgermristerlichtk Audienz wegen.

Montag den nten diests Monats, Vormittags 9 Uhr, sollen an der Allee in der Behausung des Ausrufers Reichard verschiedene Maaren in feinen französischen und nea­politanischen seidenen ©rrumpfén, in allen Farben, schwarzen Tassenten in ganzen Stücken, gestickten und ungestickten sehr schönen Schalen von Linon und Moussclin von-jeder Grösse, und eine Partie Handschuhe nebst dergleichen mehr, gegen gleich baare Bezahlung an den Meistbietenden verkauft werden.

Nachdeme von dem hiesigen Burger und Ackergeschwornen Johann Georg Hartmann die beschwerende Anzeige geschehen, daß der unserm 18. Jan. v. I. durch die öffentliche Nachrichts-Blatter bekandt gemachten Verordnung zuwider, in Berres des mir ihm vom i, Jan. 1798. an, bis Ende Dec. 1807. abgeschlossenen Kontraste über das Wegfahren des Kthrigts von der Mapn brücke der Strafe von der Brücke zu Sachsenhausen bis an das Gasthaus zum Storch daselbst den beiden Thorgcwöibcn samt Brücken des Schaumayn und Affenthor auch dem Pla; am Frey-Brunnen auf dem Markt, sich mehrere Karcher erlaubt^hatten den Kehrigt von Venen ihm gegen jährliche Geld-Abgabe in Bestand gegebenen P/ayen wegzüfahren, mit Bitte sothane Verordnung nochmalen öf­fentlich bekanndt macken zu lassen; als wird allen und jeden welche ebenrals Kchrrgr vor andern Strafen wegfahren, mit Bezug auf die unterm 18- Jan. v. J. disfals ergangene Verordnung hiermit vbermalen ernstlichst bedeute!, des Aufladene und Wegfahrcns'deS Kehngts von obbenannten Plazzen sich so gewisser zu enthalten, als wndrigenfauö diej<-