Einzelbild herunterladen
 

Frankfurter

Frag' und Anzeige-Nachrichten,

(welche auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags u. Freitags ausgegeben werden.)

Mit Römisch, Kaiser!. Majestät allergnädigstem Privilegio;

Wie auch eines Hochedlen und Hochwelsen Magistrats großgünstiger Bewilligung.

No. 15. Dienstag, den 19. Februar 1799.

Bekanntmachung.

Alle diejenige, welche an die sich für insolvent erklärt habende hiesige Handlungs- Raggion Johann David Bruere seel. Wittib rechtliche Ansprüche und Forderungen zu ha­ben'vermemen, werden hierdurch vorgeladen, in Zeit Sechs Wochen, welche von unten benanntem claw an pro omni termino poremtorie anberaumr werden, vor hiesigem Ge­richte in Selbstperson, oder durch einen hinlänglich Bevollmächtigten, zu erscheinen, unr sich über das vom Jnnhaber gedachter Handlung Johann PhilippBruere nachgesuchte- ter-Abtrctungö-Gesuch zu erklären, ihre Ansprüche rechtserforderlich darzuthun , auch des etwaigen Vorrechts halber mit einander zu verfahren , sofort die weitere rechtliche Ver­fügung abju warten, anbey sich zu gewärtigen, daß sie zu dieser Sache weiter nicht, als an hiesiger Gerichts-Thüre, citirt, und im Ausbleibungö-Fall weiter nicht gehört, sondern mit ihren etwaigen Forderungen von diesem Concurs ausgeschlossen, und abgewiesen wer­ben sollen. Signatum Franckfurt am Mayn den arten Januar 1799.

* ' GeUchtö-Canzley.

Künftigen Mittwoch den 20. Febr. soll in dem Hinkelsteiner Forst die Versteigerung deö Eichenstümpf- und Klotzhol; fortgesetzt werden, und können sich diejenige welche davon zu kaufen Lust haben, an besagtem Tag Morgens um neun Uhr auf der untern Schwein- steig einfinden. Franckfurt den 13. Febr. 1799.

Forst- Amt.

Freytag den 22ten d. M. Vormittags 9 Uhr, sollen in des Ausrufers Herrn Reichards Behauffung an der Allee, zwey porcellainene Service, verschiedenes engl. Steinguth, und Thee -auch Caffeegeschirr nebst dergleichen Figuren, verschiedene plattirre und andere Leuch­ter, Schiidereien und Kupferstiche unter Glaö , ein Clavier, zwey Schlaguhren, mehrere goldne und silberne Taschen-Uhren, wobey zwey Repetiruhren, einige Tabartieren, mehrere Flacon, auch eine Parthie GlaSwerck nebst einer ganz neuen bleiernen Ketterpompe nebst Zuzehör und sonstige Sachen mehr, gegen gleich baare Bezahlung öffentlich verkauft werden.