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Frankfurter

FM* und AnzeissL ^ RscstkilKten,

(welche auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags u. Freitags ausgegeken werden.)

Mit Römisch, Kaiser!. Majestät aüekgnädigstem Privilegio;

wie auch eines gwcfreblen und Hochweisen Magistrats großgülistiger Bewilligung.

No. 6. Freitag/ den 18. Januar 1799.

Bekanntmachung.

Ein Haus das abgebrochen wird, soll wie es dermalen noch in Dach und Fach siebet/ verkauft werden ; Liebhabers können das Nähere vernehmen im Selben Hähngen auf dem Steinweg bey der Hauptwache.

Bekanntmachung.

Ich zeige meinen respecriven Freunden hiermit an daß ich meine Woh­nung Lit. A. Nro i in der Fahrgasse bey Herrn Gottschalck verand-rt habe, und jezt bey Herrn I. Ludwig Beyerbach, Zianhändier, im neuen Brauhaus in der untern Etage anzutrcffen bin.

Nathan Mayer Moses.

Citat io edictalis.

Nachdem die hiesigen Burger und Handelsleute Johannes und Wilhelm Diehl schon unterm sSHen Octoder 1794 mit verschiedenen ihren Creditoren einen Accord eingegangen haben, solcher Accord auch durch den Curatorero ihrer Debitmasse am lyten Aug. taufen» den Jahres zu Obrigkeitlicher Verfügung überreicht worden ist: als werden nunmehr sämtliche Creditoren derer obgenannten Gebrüder Johannes und Wilhelm Diehl hierdurch öffentlich auf Montag den gten Febr. 1799 Vormittags 9 Uhr, vorgeladen, um vor der verordneten Schöffen-Deputation zu erscheinen, und nach Einstchl des ihnen alsdann vor­zulegenden flatus maffs & protocotii liquidationis., ihre Erklärung, ob sie diesem Accor- bemutteren oder demselben zu widersprechen gedenken ad protocoilum zu geben.

Die in diesem Termin Nichterscheinende haben zu gewärtigen , daß sie werden für kinwilligende geachtet werden. Signatum Frankfurt am lyten December 1798.

Gtttchls - Cauztey.