Frankfurter
Ftè und Anzeige * Nachrichte»/
(welche auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags u. Freitags auSgegeben werden.) )
Mit Römisch, Kaiser!. Majestät aliergnädigstem Privilegis;
wie auch eines Hschcdlen und Hochwciftn Magistrats großgünstiger Bewilligung.
No. 3. Dienstag, den 8. Januar 1799.
Bekanntmachung.
Ein Haus das abgebrochen wird, soll wie es dermaien noch in Dach und Fach stehet, verkauft weideu ; Lübhabere können das Nähere vernehmen im gelben Hähngen auf dem Steinweg bey der Hauptwache.
Bekanntmachung.
Da wegen vorgefgllener Verhinderung die bey Herrn Ausrufer Reichard auf den T4fen dieses von denen Fleischer ischen Erben angezeigte Büche^Äuction nicht statt haben kann, so bleibt selbige NÄNMchro auf den folgenden Monma «lö den Listen dieses ftstgesezt.
C i t a t i o E tl i st a I i s.
NaÄ)dem der hiesige Bürger und Handelsmann Johannes Barth unterm ig. August 1794. um emen fünfjährigen Anstand nachre^cht, am /ten Febc. 1795. aber vor gänzlicher Erledigung dieser Sache, mit Tode abgeqanqen, worauf dessen nachgelassene Wittib, welche in dem ihrem Ehemanne, gegen eyLliche Sicherheitsleistung zur Verwaltung über, lassene Vermögen ohne um Absonderung ihres Eingebrachten zu düren, sitzen geblieben, in Ermanglung eines EonrradiceMens , bis zu ihrem am 8. April 1796. erfolgten Ableben de»-gebetener» Anstand KiLsthnreisend genossen, bis ^t auch so wenig, von Seiten der nächnen Erben des Mannes sich jemand wegen des Anrrüs der Erbschaft gemeldet , als die Erben der Frau ihre getane Erklärung den Nachlaß mit der Rèchtswohlihat des Güterverzeichnisses antretten zu wollen, weiter verfolgt, und nach einer Erklärung der verstorbenen Barthin, die Unzulänglichkeit des Nachlasses zur Bezahlung der Schulden angenommen werden muss; So werden nunmchro auf Andringen mehrerer Gläubiger alle die- iwn» welche an düft Barth-fche Gcsammt-Mchlassensch.iftS.Maffe, Forderung zu haben vermeinen , hierdurch vorgeladen in Zeit von Sechs Lochen, wovon 14 Tage jum ersten.