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grankfurk ér gM- und Anzeige-Nachrichten/

(welche auf dem feinen Hirfchgraben F 77 Dienstags u. Freitags ausgegeben werden).

Wit Römisch, Kaiserl. Majestät ârgnädigstem Privilegks; âsuch eines Hochedlen mid Hschwelftn Magistrats großgünstiger BewilllgnnZ.

Ro. 59. Dienstag, den 17. Jul» 1798.

Bekanntmachung

Nächst der göttlichen Hülfe verdanke ich idie Rettung meines Hauses und Effecten, hrv dem verwichene Nacht in meiner Nahe ausgebrochenen fürchterlichen Feuer allen herbey -geeilten theils bekannten theils unbekannten biedern Menschenfreunden. Genehmigen Sie dafür den gerührtesten Dank, den ich Ihnen in diesem offenen Blatt abstatte. $ott sey Ihr Lohn und lasse Sie nie ähnliche Schrecknisseerfahren.

Frankfurt dell loten Iulii 1798.

Joh. Caspar Roth , Burger und. Gütrrschaffner,

W^ wohnhaft zu Sachsenhausen.

Alle diejenigen welche an den Nachlaß des Derstorbrnen hiesigen Bürgers und Stadt- 'Canzleybothenö Johannes Major Spruch und Forderung zu haben vermeynen , werden hiedurch öffentlich aufgerufen,^ innerhalb Sechs Wochen, -von unterzeichnetem Dato an, ihre vermeyntlichen Ansprüche und Forderungen m unterzeichneter Sanden ad Proto«, collum anzugeben, und zu begründen, oder zu gewärtigen , daß sothane'r Nachlaß ohne weiterö an des defuncti auswärtigen Sohn und Erben, solle verabfolgt werden.

Signatum am 2Sten Junii 1798.

Gerichts - Canzley.

Nachdem Ein Hochcdler Rath, auf Veranlassung der von mehrem dahiesigen Hand-- wercks-Gescllen, vor kurzem, erregten Unruhen, die zweckmäßige Verfügung getroffen, daß- hinführo, wenn wider alles Erwarten, dergleichen nach Bewandniß, jedesmal gebührend zu ahndenden Auftritte, anderweit entstehen würden, die alsdenn zu gebrauchende allhi'e- W Garnison, nicht mehr, wie biShero gewöhnlich, durch Unterofficiers, sondern vielmehr durch alsbaldige Umschlagung des General-Marsches, zusammen berufen wer­den solle; Als wird solches Einer hiesigen kobl. Bürgerschaft, wie auch sonstigen Einwoh­nern , zu Vermeidung eines allenfallsigen Mißverständnisses, hiermit öffentlich bekannt ge­macht. Franckfurt den loten Iulii 1798. .

i ; Stadt-Canjlly.