walkte zu erscheinen, ihre' etwa' habendem Ansprüche, sië' mögen herrühren). aus welchem' Rechtögrunde es sey,. rechtsgenüglich zu.dvrirenp und' rechtlichen Bescheides zu- gewani^en,' immâffen', nach Ablauf des prafixi & facta Kuzus Citarionis rc?u< duct:om' die wegen' aller Erbschaft«-Ansprüchen? fürdie Erben in das-Hiesige. gerichtliche Jnlatzbuch gelenrete' fide-Juso ifdje Laution- wieder geloschen werden: soll.. Äxnâm ,. .Franasürt am gotem
Gerichts - Canzley.
Das zulèzt'- von Weyland Herrn: Pfärrem und Consistorial--Rath' Steigert bewohnte' Pfarrhaus aus dem Gußmarkt? £it. E:. Nor 40z samt der dabey« befindlichen Maternö- Kapelle. und dir? darneben liegende— vormals dem Handelsmann Schneider zugehrnge — mit Lite E. Nm. Zy.. bezeichnete Eckbehausung sollen , wie: solche'vor Äugen yehenchr nebst Dem hinter denselben herziehenden-Almenr,- Mittwoche den ihten July dieses IahrS^ Nachmittags 2 Uhr unter nachstehenden Bedingungen an- den Meistbietenden in' lezwe- Vannier Behau suitg öffentlich versteigert werden..
Hens. Werden beyde beulannte Behausungen nebst der Materns-Kapelle und dem hin-' ter denselben herziehendew Alment- für fl.. 24000..— im- 24. fl.. Münzfuß zum erstem Gebot eingesezf. —
2tmS. Kan der.Käufer, wenn ersothane Hauserabbrechen' und einen neuen Bau auf< führen lass — selbigen- gegen den Roßmarkr in dieselbe Flucht mit den darneben liegenden Srädel— und von Heusserischen Behausungen, nach dem auf deni Amte ein? zusehenden Grundriß,. vor rücken^ ohne, dafür «ne weitere Zahlung zu : leisten. —
3ttns;. Vierzehen: Tage nach der Versteigerung wird d'erzehente Theil de« SteigerunZi- SchiÜingS' baar. abgzführü und) gegen, dessen. Erlegung Der: Adjudicatioris - ^M1 errheiltt
4tens.. Der übrige Steigerungö> Schilling : wird - vdw' Tage' Der" Versseigerungchn^ Halbscheid in 6 und der Rest in 12'Monat-,, nebst Zinsen-zu. 4. pro Eento enttichtrt und bleibt biö. dahin: das Eigenthum, jedoch auf Gefahr des Kaufers vorbehalttn.
âtèns Kan das ganze. Kauf- ttretium „ wenn«es dem Kaufer convenirt, auch fsglM' abgetragen, werden:.
4trns.. Uebernimmt Käufer von dem- Pfarrhauß' stimmt'der Materns - Kapelle'ffi 8- " und von dem ehemaligen Schneiderischen Hauß? ebenfalls fl. 8- ^- jährlich Laterneii- Geldt. . .
- TtknSt. Werden? vom denen? zu: verkaufenden- BehÄusungen keine: UnterkaufS'-Gebuhm entrichtet:.
Ktèns.'. Kan ver'an'der Pfârr - Behausung; befindliche'Brunnemvon dem Kaufer, wenn: er seine Behausung neu: aufführen läßt, innerhalb? deS' Gebäudes als sein erlangtet Eigenthum: eingeschlossen'werden:.
DièeKauflüstige können'sich daherr in dem^obgedachtèn' Termin bey der Versteigerung em- sindèn-,. auch auf- dem' Bau-Amts-Zimmer'vorher.'den Grund'- Riß mehr: erwehnter tzausungen- samt'Zubehvrden. einsehenr. Frankfurt» den-Ltem Junyt 1798. - .
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