Zur ^Möglichsten Vorsorge für die neue Bauanlage in dem Brückhof hat man »an Geiten unterzeichneten Amts für rathsam gefunden auf dem Bauplatz No. XIV im Moll graben, zwischen dem Schreinermeisser Birckenholtz und Krämer Berck, ein Svrincâ^ und neben demselben ein Thor errichten zu lassen. $ '
Damit jedoch der obere Theis sothanen Bauplatzes nicht unbenutzt hleibe, soll derselbe zu Aufführung eines Wohnhauses Montags den röten July dieses Jahrs Nachmittags um 2 Uhr, auf obgedachter Baustelle, unter folgenden Bedingungen an den Meistbietenden öffentlich verkauft werden.
itens) wird der untere Stock von Stein auf Kosten des Aerarii nach dem' bey Amt ein- zufehenden Bauriß errichtet , und bleibt ein Eigenthum der Stadt, welche für Unterhaltung desselben sorgen wird.
LtenS) Kann der Steigerer unter das âufzuführende Gebäude einen Keller auf seine Kossen anlegen lassen, und dabey sich der bereits au'gemauerten Fundamenten bedienen. ZtenS) Die an der Behausung des Krämers Berck -befindliche Brandmauer erhält der Kaufer zum gemeinschaftlichen Eigenthum —
4tenö ) ist dem Käufer- erlaubt auf dm untersten Stock nach seiner Convenien; MH, auch drey gerade Stöcke ohne das Dach auf seine Kosten aufzusetzen, jedoch daß von der Strafe an bis an das Dachwerk die Höhe von 54 Schuh nicht überschritten werde— Stens) wird ein Kaufschilling von fl. 600 — im 24 fl. Fuß zum ersten Gebot angesetzt - 6tenS) Vierzehen Tage nach der Versteigerung entrichtet der Käufer den roten Èheildes Kaufschillings — die übrige -^tcl aber können als ein Resikaufschilling gegen jährlich zu bezahlende 3 pro Cento sichen bleiben — jedoch wenn es dem Käufer conoenirt zu jeder Zeit abgetragen werden.
7tens) Die Wölbung des Kellers muß binnen 4 Wochen bewerkstelliget werden, wornach der unterste Stock sogleich errichtet werden soll, hiecnächst auch ohne Verzug die übrige Stöcke von Seiten des Steigerers aufgesetzet werden müssen — widrigenfalls derselbe nicht nur >eS bezahlten roten Theils des Kaufschillings sondern auch M Rechts auf sothane Baustelle für verlustig erkläret wird. Diejenige Steigerungölustige, welche hierüber annoch nähere Erläuterung zuMâ wünschen, können sich disfalls bey unterzogenem Amte melden, wo ihnen mit râm Auskunft an Handen gegangen werden soll. Frankfurt den isten Juny 1798.
Bau-Mit.
In der Debit-Sache des abgelebten hiesigen Burgers und Peruguenmachermeisters, Georg Christian Sèitz, und dessen Wittib, Magdalenen Margarethen gebohrnen Rabenau, modo den zwischen letzterer und dem grossen Theil der Gläubiger zu Stand gekommenen Accord, — dann dessen Übertragung auf den Hochgelahrten J. U. L. und Confiftorialem Beyerbach betreffend, — werden sämtliche Interessenten auf Mittwochen den 2oten Juni! 1708. — Vormittags 10. Uhr , in hiesige Gerichts-Canzley zur Urtel-Anhörung unter de? Verwarnung vorgeladen, daß ihres allenfallsigen Ausbleibens ungeachtet, mit dem Erefnung dennoch vorgeschritten werden solle.
Signatum Franckfurt am Mayn, den 4ten Junii 1798.
Gerichts/ Canzley.
Auf Verordnung des Wohlregierenden Jüngern Herrn Bürgermeisters Senat. Dris. kuther Wohlgebohrnen , soll Dienstag den lyten dieses Bormittags 1i Uhr in des Ausrufer Reichards Behausung r i große Standschlaguhr und i Spiege^mit brauner Rahme Zegen Haare Bezahlung öffentlich verganthet werden. Frankfurt den 4t#n Juny i?9i‘