mir eigenthümliche Behaussung Lit. H. No. ig. unter der BornheiMtrp^orte bezogen habe; woselbst nid)t nur jederzeit ein vollständiges Assortiment verfertigter Silberwaaren im neuesten Geschmack anzutreffen seyn wird, sondern auch Bestellungen aller Arten von mir angenommen und aufs prompt und billigste aUSgeführet werden, mit welcher Versicherung mich zum geneigten Zuspruch höflichst empfehle. Franckfurt am Main den Löten yunii 1798. -
J. P. Spener, Silberarbeiter.
Da von dem in Konkurs gerathenen hiesigen Burger und Strumpf-Fabrikant Bal» thafar Wenzel noch folgende ferrigeLabrikwaaren , als
i2o| Dutzend doppelte Kappen
179 Dutzend einfache ditto
95 Dutzend brodirte halbleinene Mannsstrümpfe
5 Dutzend unbrvdirte ditto
I Dutzend drehdrärige ditto
4 Dutzend sanctene - ditto
| Dutzend sächsische blaue brodirte Weibsstrümpfe vorhanden sind, so sollen solche Donnerstags den 28sten dieses, des Vormittags um 9 Uhr, dahier in dem Balrhasa- Wenzelischen Wohnhaus, von Obrigkeitswegen an den Meist» bietenden versteigert werden.
Decietum Homburg vor der Höhe , den iZten Juny 1798*
Fürsil. Hrffcn-Hombutgisches Landes-Justiz-Amt.
J. Haupt, Amtsrath allda.
Das zulezt von wepland Herrn Pfarrer und Consistorial-Rath Reichert bewcbnlt
Pfarrhauß auf dem Roßmarkt Lit. E. No. 40. samt der dabey befindlichen Malemö» Kapelle und die darneben liegende — vormals dem Handelsmann Schneider zugehörige — mit Lit. E. No. 30. bezeichnete Eckbehausung sollen , wie solche vor Augen stehen, nebst dem hinter denselben herjiehenden Alment, Mittwochs den igten J»rly dieses Jahrs Nachmittags 2 Uhr unter nachstehenden Bedingungen an den Meistbietenden in lezlbè- nanstter Behausung öffentlich versteiaert werden.
itenS. Werden beyde benannte Behausungen nebst der Matern« -Kapelle und dem hinter denselben herjiehenden Alment für fl. 2 4 000. — im 2 4 ft. Münzfuß zum erste» Gebot eingefezt. —
2tenS. Kan der Käufer, wenn er sothane Hauser abbrechen und einen neuen Bau auf- führen laßt — selbigen gegen den Roßmarkt in dieseche^ Flucht mit den darneben hegenden Stadel — und von Heufferischen Behausungen, nach dem auf dem Amte ein» |ufef>enten Grundriss, vorrücken, ohne dafür eine weitere Zablung zu leisten. —
ZtenS. Vierzchen Tage nach der Versteigerung wird der zehente Theil des Steigerungs- Schillings baar abgeführt und gegen dessen Erlegung der ^chullicstwns - Schein âtenS^^Der übrige SteHerungs-Schilling wird vom Tage der Versteigerung an zur Halbscheid in 6 und der Rest in 12 Monat, nebst Zinsen zu 4 pro Eenco en richt» und bleibt bis dahin das Eigenthum, jedoch auf Gefahr des Kaufers vorbehalten«