Einzelbild herunterladen
 
  

Freytag den iten Juny d. J. Vormittags y Uhr, soffen in dem Braunfels auf dem Aebfraueyberg, ein Canapee und einige Dutzend Stühle theils mit Plüsch theils mit Damast bezogen, mehrere Stühle mit Nohr geflochten, mehrere Spieltische mit grün Tuch und mit Wachstuch bezogen, ein grau angestrichener Eckschrank , einige LüftreS, verschiedene Hauslaternen, etwas messingenes und kupfernes^engeschirr , ein Damenbrett, zwey Schach, ein Lotto, ein Triset, ein Domino-Spiel, mehrere SvielkâstchenS mit Marques u. s. w. gegen gleich baare Bezahlung öffentlich verkauft werden.

~ - -______________________________L......... / _________________:,--'-- ' -^/.'

Künftigen Mittwoch als den Zosten May, Vormittags fr Uhr, sollen in der von kiliensternischen Behausung , 2^ schwarze Wallach Kutschenpferde, wie auch 4 noch nie ge­brauchte ganz neue Wagenfedern , öffentlich an den Meistbietenden gegen baare Bezahlung überlassen werden.

Ich Johann Georg Dieterichs , dieser des Heil. Rom. Reichs freyen Stadt Regens- bürg Eonsulent, SyndicuS, und dermaliger provisorischer Präses des hiesigen Stadt-und Gannt-GerichtS, mache hiemit jedermanniglich kund und zu wissen, daß des ausgetretenen Georg Heinrich Biäsch, Hiesig bürgerlichen Kauf- und Handelsmanns, gesummtes Ver­mögen, überhäufter Schulden halber, zu mir in des Gerichts Gewalt erwachsen ist, und nunmehro mit demselben nach denen gewöhnlichen Gannt-Regeln verfahren werben solle.

Zu welchem Ende ich nicht allein allen und jeden Biaschifchen Gläubigern, sondern auch denen, so ein dingliches Recht haben, wo und welcher Orten dieselbe seyen,^hiemit einen endlichen RechtStag ernenne und ansetze, benanntiich den 2Zsten May dieses Jahres, es waren denn ausländische, oder fremde, oder allhier nicht wohnhafte, denen dieser An­schlag so bald nicht bekannt werden könne, für welche dieser Termin noch auf 6 Wochen, und also bis auf den Sten Julius dieses Jahres, hiemit e^tentirt , zugleich aber auch peremrorie & przeclufive, als zum ersten- , andern-und drittenmal angesetzt wird, binnen welcher ein Jeder bey E. E. Stadt- und Gannt-Gericht allhier entweder selbst -Personsich oder durch einen genugsam instruirten Herrn Advocaten, oder Proeuratoren seine Ächde^ff einklagen und gebührend liquidiren mag, nach dessen Erfolg dann einem Jeden Die in ganntmâßiger Ordnung administriret werden solle. Es erscheine nun NP oder andere Prätendent oder Gläubiger gehorsaznlich , oder nicht, so solle nichts destowcng. ergehen, was recht und billig seyn wird. ,

So geschehen von Gerichts wegen unter meinem vorgedruckten Jnsiegel den

April 1798. ________ _

Nachdem Georg Heinrich Biasch, hiesig Bürgerlicher Kauff- und Handelsmann von ' hier entwichen, und hierauf von Einem Hoch-Edlen Rath allhier dessen Vermögen, uv^ -

Hauffter Schulden halber , dem dießorUgen Stadt- und Gannt - Gericht ad Curaniiu übergeben worden , dessen dermaliger Aufenthaltsort aber unbekannt ist: als wird « angsgedachter Biäsch hiemit edidtaliter cirirt, und demselben 4 Wochen für den erste , 4 Wochen für den zrveyten, und 4 Wochen für den dritten Termin, somit zusammen ei Zeitfrist bis den igten Jutii annt currentis dergestalten peremtorie und przcluhve p ' ü^irt, daß derselbe innerhalb dieses tefmini èdictalis sich bey diesseitigem Gannt-Gericht üftire , in seiner Debit- und Gannt-Sache redliche und lautere am ertheile, und das weitere gewärtige, widrigenfalls gegen ihn Biäsch mit Dorbeyat Obrigkeitlichen Strafe in contumaciam verfahren werden solle z es erscheine nun 1 gehorsamlich, oder nicht, so solle alsdann ferner ergehen was Rechtens ist.

Signatum den säten April 1798.

(L 5.) Srqdt, und Gunnt,Gencht RegenspMg.