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Erste Beilage D No. 24. Freitag, den 25. März 1798»

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B e k a n » t m a ch u v g.

Gam feines Puder, io und r i P^M l Rthlr., und auch io Pf feine Htäcke für $ Rthlr. kann «bgegchm werden auf dem kleinen Kornmâ be- I. F. Mattern.

^Dienstag txn Zten April dieses Jahres, Vormittags um y Uhr, sollen in Der.De- -Hausung des Äusrüfers HerrnDleichyrd an der Allee, eineParthie Casimirtücher in ganze« ©wcftn und^ von verschiedenen Farben , an den Meistbietenden gegen baare Zahlung rMtiich verkauft werden.

Bey der auf den Düsten März, Vormittags y Uhr in Sachsenhausen an der Brücke fit. O. No. 9 angekündigten Berganthung, wird noch ein schwarzer Mannsmantel mit Ursschlag mit verkauft werden.

Deinwirth Fraük avertiret hierdurch, daß er nun in seinem HauS in der großen Sackzssse Lit. K. No. 64 seine Wirthschaft anfangs, mit der Versicherung, seine wertheste Freunde, die ihm die Ehre ihres Zuspruchs schenken, mit ^uUn und preißwürdigen Weinen, kM»S und Brandeweiir zu vergnügen. - -

Jen allhiesigen Hospital zum Heiligen Geist ist eine Parthie Korn zu verkaufe«. Frankfurt, dm Disten März 1798-

Hospital- Weg-Amt.

Endes unterzeichneter macht hiermit einem verehrlichen Public» bekannt, daß die in den Zeitungen bereits notisicirte Trennung der zwischen mir und meinem Brüder Isa« Stiebel, unter der Firma: Gebrüder Stiebel, bestanden habenden Societät auf die bisher »vn mir unter dermamlichen Firmä schon seit etlichen und zwanzig Jahren besorgte Lotterie- Collttte keinen Einfluß hat, sondern daß bey mir als Haupt-Collecteur unter nachstehendem meinem eigenen Nahmen , noch nach wie vor Loose in der Frankfurter 14 ton und Hanauer SiRtft Lotterie, sowohl ganze, als wie verthcilte zu haben sind, auch'diewluge fto eine Câte zu übernehmen gedenken, können sich die billigste und redlichste Bedienung versichern.

/ Samuel Stiebel, Hochfürstl. Hessischer Hof-Agent,

v - No. 100 in der Judengasse.

Alle diejenige, welche an des verstorbenen hiesigen Burgess und Hand.elsmanns Johann Matthäus Laumanns hinterlassene Wittib, weiche ihre Insolvenz mittelst einer ^mplorationSschrifs pro- admiflionc ad beneficium cetHonis bonorum dt- praC 27. Ian. i/98, gerichtlich angezeigt hat, rechtliche Ansprache und Forderungen zu haben bcrmewn," »erocn hierdurch vorgeladen, in Zeit Sechs Wochen, welche von unten benanntem dato <$ pro omni termino peramtorie anberaumt werden, vor hiesigem Gerichte in Selbst-