Wenige schreckliche Folgen, zu benfen , welche für einen großen Theil aühiesigcr Bürgerschaft, durch eine leicht möglich gewesene Verbreitung deS FeucrS, hatten entstehen können — dein Obrigkeitlichen Amte aber-somit sehr daran gelegen seyn muß, daß der Thäter dieser Frevelthar ausfindig gemacht , und zur gehörigen Untersuch- und Bestrafung gezogen werde — als werden von Eines Hochedlen Rathe wegen, fammtl. dahiesige Bürger und Einwohner, welchen hiervon einige Wissenschaft beywohnet, alles Ernstes, und unter Gewartigung einer auf den Unterlassung^ und BctrcttungSfatt erfolgenden angemessenen Bestrafung , hiermit angewiesen — die unter allhiesiger Jurisdictiön Nicht steh ende aber, ersucht , bey oem wohlregierenden Jüngern Herrn Bürgermeister die ohnverlängte dce- fallsige Anzeige zu machen — zugleich aber auch demjenigen, welcher den strafbaren Frevler angeben wird, unter thunlichster Verschweigung seines Nahmens , eine Belohnung von ioo Reichsthaler hierdurch zugesichert. Signatum Frankfurt den iten Februar 1798.
Stadt - Cavzky.
Nachdeme der, bei Entfernung der auf dem Betrieb einer Essig-Siederey dahier pri- -vilegirten Gebrüder Johann Jacob und Johann Heinrich Rauch im Jahr 1794. auögebrv- chene Gant-Prozeß dadurch zwar sistiret worden, daß der jüngere Bruder Johann Heinrich Rauch nicht nur mit denen Gläubigern in gütliche Unterhandlungen geteerten , sondern auch die Ehefrau desselben unter Verschreibung ihres eingebrachten, und unter der verbindlichsten Bürgschaftsleistung, wie auch Verpfandung des bereitesten Vermögens, ihres BkuderS des Bürgers Anton Rascher zu Franckfurt, die dahiesige auf 2680 st. 52 fr. gewürdigte Mobiliarmasse, in der Absicht übernommen, damit das stittgestandene Gewerb, wieder in Betrieb gesezt werde; Besagter Johann Hemrich Rauch aber neuerdings heimlich von hier auSgetrettess, somit also nöthig seyn will, dem Concurö - Prozeß nunmehro seinen rechtlichen kauf zu lassen :
Als wird dieses nicht nur sämtl. dessen Gläubigern eröffnet, sondern svlche^auch edictaliter vorgeladen, binnen 3 Monaten bey unterzeichnetem Commiffario, yunSfidi oder schriftlich Ihre Forderungen vorzubringen, und solche mit denen in Händen H^K^« den Dokumerrten zu belegen, als sonsten damit pracludiret zu werden , sie sich zu gewarli- gen haben. Decretum Rödelheim den röten Januar 1798-
Vi Commiflionis
Hoffmann, Amtmann.
Im allhiesigen Hospital zum Heil. (Keift, ist eine Parthie 17973er Korn zu verkanf- fen. Franckfurt Len 5. Fcbruarii 1798.
Hospital-Pfleg-Amt.
E/me Bibel in Folio mit 265 eingedruckten schönen Kupfern und denen Churfürsten, in Schweinleder geb. 1703 a 8 f- inglejchen der Roman meines k/bens, 4 Theile 2 jranjb. Str Aussage 1786. 2 fi. 24 fr. verkauft der Buchhändler Weber am kleinen Korninarkte.
Donnerstags den izten dieses Monats Myrgenö 9. Uhr, sollen in dem Braunfels allhirr die zur Verlaffenschaftsmasse des verstorbenen Herrn Schöffen von koen gehörige vier Pferde, Kutschen- und Ackergeschirre, Wägen, Pflüge, Egge und' sonstige Ackergeräth- schafren, und ein gut conditionirter Aachner zweisitziger Reisewagen, dann
Freytags den röten Morgens 9. Uhr ebendaselbst, verschiedene MeubleS, als Commo- be, Schräncke, Tische, Stühle, Bettladen, Bettung, Kleidung, Gerath u. d. gl. öffentlich an den Meistbietenden gegen baare Zahlung verkauft werden.