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Freytag dm 2tm. Vormittag g Uhr, sollen mit Hochovrigkeitlicher Vergutzsti- -ung auf Der Atterheiligcngasse im Ziegelhof die zum Nachlaß des verstorbenen WollenMnd- lere^Hcrrn Idstein gehörige Effecten in Schrämten, Tischen, Stöthken und anderem Holz« wer/, Zinn, Kupfer, Meßing, Eisen und Blechwerck, Mannskleidung / Hembden, w tücher, Tischtücher und sonstigem WeiSgerath, eintgen Betten, auch etwas Silber rind Pretiosen bestehend, und zuletzt ein Mannsplatz in der Drey-Königskirche im Stuhl No. i. der 6te Sitz- Ein Weiberba-rckel in der Barfüsser-Kirche im Stuhl No. 12. £it. A. Ein Mannsplatz in derselben Kirche im Stuhl Ao. 107. Lit. D. der Zke Sitz. ^Ein FrauemPlatz in der Sk. Peterskirche im Stuhl No. 97. der 2te Sitz. Em Mannsplatz in der St. Eatharinen Kirche im Stuhl No. 170. der ite Sitz. ^- Ein ditto in ditto im Stuhl No. iüc>. der iteSitz und ein Anhängbänckel in dito am Stuhl, No. 57* Sc9cn 8^*4* baare Bezahlung an den Meistbietenden verkauft werden.

Nachdeme der, bei Entfernung der auf dem Betrieb einer Essig-Siederey dahter pri- vstignten Gebrüder Johann Jacob und Johann Heinrich Rauch im Jahr 1794. ausgebro- chenc Gant-Prozeß dadurch zwar sistiret werden, daß der jüngere Bruder Johann Heinrich Rauch nicht nur mit denen Gläubigern in göttliche Unterhandlungen geteerten , sondern auch die Ehefrau desselben unter Verschreibung ihres eingebrachten, und unter der ver- binvlichffen, Bürgschaftsleistung, wie auch Verpfandung des bereitesten Vermögens, ihres Bruders des Burgers Anton Rascher zu Franckfurt, die dahiesige auf 2680 fl. 52 fr. ge­würdigte Mobiliarmasse, in der Absicht übernommen, damit das stillgestandene Gewerb, wieder in Betrieb gefezt werde; Besagter Johann Heinrich Rauch aber neuerdings heimlich mhicr auegetretten, somit also nöthig seyn will, dem Concurs-Prozeß nunmehro seinen rechtiichen Lauf zu lassen:

Als wird dieses nicht nur samtl. dessen Gläubigern eröffnet, sondern solche auch kdictaliter vorgeladen, binnen Z Monaten bey unterzeichnetem Commissario, .mündlich oder schriftlich Ihre Forderungen vdrzubringen, und solche mit denen in Händen haben­den Dokumenten zu belegen, als sonsten damit präcludiret zu werden, sie sich zu gewärti­gen haben. Decretum Rödelheim dpn löten Januar 1798-

Vi Commiffionis Hoffmann, Amtmann.

, Vorladung.

Alle diejenige welche an den Nachlaß des verstorbenen Müllers Martin Schila dahier Forderung haben, sollen solche ben gemeinschaftl. Amt so gewiß den 27. Febr. l. J. Vor­mittags einklagen, und nöthigenfatts wegen des Vorzugs handeln, als andernfalls sip Präcludirt und von der Masse ausgeschlossen werden sollen. Sign. Praunheim den gten Januar 179g.

(L. Sj -Hochfürstl. md Hochgrâfl. gemeinschflstl. Amt daselbst.

Usenet, Hoffmann,

Fürstl. Heß. Amtmann. Solms Röd.elmifcher Amtmann.

.. Künftigen Freitag, den 2ten Februar, wird das auf der kleinen Bockenheimergasse m. E. Num. 65 gelegene, dem verstorbenen Thorfchreiber Johann Peter Sregncr, und selten nunmehriger Wittwe zuständige Haus, für und um 2 700 fl. und zwar 2500 fl. m 22 fl. Fuße und 200 fl. im 24 fl. Fuße Capitals samt Interessen und Kosten zum vierten- ^ Meumale, unter der Fahne am Römer, ösfentlich fxilgetragen und dem Meistbieten- überlassen werden.