renden Gang Mittwochs den 2oten December kaufenden Jahrs Nachmittags 2 Uhr in besag, ter Behaussung selbst unter nachstehenden Bedingungen an den Meistbietenden öffentlich vec- steigert werden. 7 - ' :
i.) Uebernimmt Käufer von dem Haupthau se jährlich ff. to. Latein?« -Bâdr
r.) Kann der Käufer den von der Eathärincn Pforte n ah dem Garten führenden Gan-,, nach von dem Bauamk< genemigten Bauriß, bebauen, in welchem Falle von diesem 1 Bau jährlich st 4. Laternen-Geld besonders zu entrichten sind.
3 .) Gegen eine jährliche Abgabe von ft 4. im 22 p. Fuß auffLöbl. Recheney-Amt, fan dem künftigen Besitzer des Haupthauses die Vergünstigung ertheilet werden , des aus der Wasserleitung in selbiges gehenden Röhrwaffers, so wie es dermalsten geleitet ig, sich zu bedienen, und darf hieran ohne besondere Einwilligung desBau-AmtS keine^erän- ' derung vorgenommen werden.
4 .) Wird Hauß, Garten und Gang für fL 24000 gesetzt.
im 24 ft Fuß zum ersten Gebot W
5 .) Vierzehen Tage nach der Versteigerung wird der zehente Theil des Steigerungs- Schillings baar abgeführt, und gegen dessen Erlegung der Adjndic tions-Sdjeintt theilet.^
6 .). Der übrige Steigerungs-Schilling wird vom Tage der Versteigerung an zur Hâ scheid in 6. und der Rest in 12 Monat nebst Zinsen zu 4 pro Cent entrichtet, und dicht bis dahin das Etgenthum, jedoch auf Gefahr des Käufers vorbehalten.
Die Kauflustige können sich daher in dem obgedachten Termin bey der Verchigerung einsinden, auch auf dem Bauamts-Zimmer vorher den Grundriß mehrcrwehnten Pfarrfeu- ses mit seiner Zubehörde einsehen. Franckfurt beteten December 1797.
Bau * AW
Freytaq den T^ten dieses sollen in der auf Der g vosen Bockenhei'merqasse Ment™ mit fit E. No. 104. bezeichneten Behaussung verschiedene in Kleidung, Gerârhc, Bcktvaz, Holtzwerck, Zinn, Kupfer, Meßrng und Eisen wie auch eine Tabackspresse und sonstig« Fabrikgerathschaften, auch ein groser nußbaumner Joffre mit Leder überzogen und mit Mir fing beschlagen — sodann hernach am nemlichen Tag das Haus sechsten, öffentlich versm« gert werden.
Nachdem dem hiesigen Burger und Handelsmann A'oyfius Cajetan Eitel ein Curator in der Person des Hochgelahrten s O. Oris & Advocati Ordinarii Johann Georg sslauS Obrigkeitlich beygeordnet worden : Alv werden alle und jede, welche an denselben Zal^n- gen zu leisten haben, hiedurch von/hiesigen Gerichts wegen angewiesen, solche, bey Vermeidung doppelter Zahlung, an den edengenannten Curatorem zu entrichten; gleichwie dann auch manniglich gewarnt wird, ohne desselben Vorwiffen , sich mit jenem in mne beschwerliche Evntracte einzulassen. Franckfurt den 8. Dec. 1797.
Gerichts-Canzley.
In der Verlassenschafts-Sache des verstorbenen hiesigen Burgers und HandelsmMh ^Heinrich Schulers, haben sich in Gefolg der reproducirten Ebictal-Laduna vom^rö. p^ 1797- r Mittwochen den rotew-Decembcr 1797. Vormittags 9 Uhr, saMmtsiche JnterM' ten in hiesigem Rathbause vor der tzngeo:dneten Schöffen-Deputacivnzur Erklärung w das angebrachte Gesuch, Liquidation i^rer Fz .Derungen und dem agenfaWgen Prtvrit« Verfahren bey Vermeidung des vorhin angedroheten Präjudizes einzusinDen.
Signatum Franckfurt am Mayn , den üten December i797;, _
Michls/ CalM