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Donnerstag den 7ten Dcc-ember Vormittags y Uhr, sollen in der Reichardschen Br- Hauffung an der Allee sehr gut gehaltene tücherne und andere Mannökleider nebst dazu qchö- rigen Vesten und Hosen, Ober-und Unterhembder , auch seidene, cattunene und andm Frauens-Kleidungèn, dergleichen Hembder und sontnaes Weiß-und Leibgerath/ nebssÄizt Wildfchuren an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung offenllich'verkaust werden.

, Samstags den 2ten. December laufenden Jahrs ^Nachmittags um halb 2 Uhr, sollen nachbenannte Grundstücke, als

1 .) Num. 16. be^ 2ten Gewann, ein Weinberg im Niederberg, stößt auf den Rist-!- bergSweg und auf der Hanauer Chaussee auf den Weg Neben dein HâitalgelänU, einerseits neben Wilhelm -Herfort , und andererfeitS neben Herrn Lehr gelegen, 2 Mor. gen, 37 Ruthen, 24 Schub haltend,

2 .) 3chum, Zo. der 2ten Gewann, ein Weinberg , gleichfalls im Riederberg, stößt gegen der Hanauer Chaussee auf den Weg nach der Landwehr am Hospitalgut, gegen Örn Riedhöfen neben Herrn Lehr, und heimzu neben Herrn Justinian von Gündenych halt i Morgen, i Viertel, i Ruthe,,72 Schuh;

und zwar beide Stücke an benahmten Ort und Stelle, wo sie gelegen ; Sodann gedachten Nachmittags um z Uhr in der Behausung. des Bierbrauermeisterö Herrn Hildt zu Sachsen- hausen in der Hmteraaffe 1 r

3 .') ein in Sachsenhausèr Terminey No. 73. der izten Gewann gelegener Weinberz zwischen dem Gretenweg und der Darmstädter Chaussee , einerseits neben Johnm Michael Schmidt, anderseits neben Johannes Freyeißen dem 2ten, und ThomS Hüttner gelegen & Halt i Morgen, 5 Ruthen, 72 Schuh Wald- oder i Morgen, 2 Viertel, 25 Ruthen Feldmaas; -

Lurch die geschworne Herren Ausrufer versteigt und an die Meistbietende lo^efdjsagtn werden." Frankfurt den Kosten November 1797.

Alle diejenige Burger , welche ihre bis ultimo Junii 1797. verfallene Schätzung noch ^kcht abgeführet haben, werden hiermit erinnert, solche innerhalb dieses laufenden Monats Movember so gewiß zu entrichten, alö in dessen Entstehung, Dieselbe ohne weitere strin- nern und Ansehung der Person, durch die gewöhnliche Zwangsmittel hierzu angehalten werden sollen.

Was aber die Beisassenanbelanget, sollen selbige, wenn sie ihr Schreibgeld, verwog ergangener Hochverehrlichcr^ Raths - Sonclusorum vom 24. August und 14. September 1758. nicht jederzeit ein Jahr voraus bezahlen, sogleich und ohne alle Wiederrede des hu-' $ en SchuzeS verlustig seyn, und nebst Weib und Kindern aus dieser Stadt fortgeschaffec werden. Franckfurt den izten Novembpr 1797-

Schatzungs-Amt. ___

Freytags den 1. December Vormittags ir. Uhr, sollen allerley Kleidungsstücke u^ Bettwerck, iwder Behaussung des geschwornen Ausrufers Reichards , gegen gleich baare Bezahlung yn den Meistbietenden öffentlich verkauft werden. Franckfurt den 21.Nov.17y'-

stD Von Jüngerer burgermMe: sicher Aubien- w

Dienstag- den gten December Vormittags 11. Uhr, sollen in der Behaussung des schwornen Ausrufer- Reichards mehrere gute Meubles, Better, Kleidungsstücke, und sonstiger Haußrath an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung öffentlich vi - kauft werden. Frankfurt den 21. November 17)7.

Von Jüngerer burgermeisterlicher Audienz wegen«