frankfurter gras* ms Anzeige * RachriKtem
(welche auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags u. Freitags ausgegeben werden).
Mit Römisch, Kaisers. Majestät aNergnadiZstem Prwilegio; wir auch einV Hochetzim uno Hschweiftn Magistrats großgüMg-r BewiWu«--
No. 100. Freitag, den i. December 1797.
Bekanntmachung.
Da ich in meinem, von Herrn Reichard erkauften, zum goldenen genannten Gasthaus?, nunmehro gehörig eingerichtet bin: so ermanqek^mckt citiern geehrten Publicum, mit der Zusicherung davon zu benachrichtigen, daß ich es mir zur Pflicht machen werde, jeden der mich mit seinem Äusorueü beehren wird, jederzeit aufs beste, billigste und prompteste zu bedienen.
Oifenbüch, den iften No^mber i^.
F. M Becker.
Ein in bester Lage und Nahrung gelegenes Haust, nebst einem großen Hintergebäude, wobey auch Wasser und Regenpompe, nebst 2 Höf, und sonstig? Bequemlichkeiten, stehet aus freyer Hand zu verkaufen.
Alle diejenige hiesige Burger und Einwohner ,^ welche während dem gegenwärtigen Krieg , Güter und Waaren als Flücht-Guth dem Fahrthor hinaus haben gehen lassen, und dieserhalben den gewöhnlichen Zoll davon theils drpomren theils denselben nur notiren kiesen, werden hierdurch erinnert, in Zeit von längstens Vier Wochen, wegen diesen versendeten Gütern, mit den Zöllnern, an gedachtem Thor, die nöthige Abrechnung zu besorgen, und mittelst den gehörigen Bescheinigungen darzuthun, daß diese Güther wieder in die Stadt Retour gekommen,Jn welchem Fall dieselbe sodann berechtigt sind, von den Zöllnern das deponirte Geld zurück zu fordern, wohingegen in Ermangelung der gehörigem Bescheinigung sowohl als im nicht Erscheinungs-Fall denen Zöllnern die Weisung dahin gegeben worden, diese Waaren und Güter nicht mehr alS Flücht — sondern als würckl ch versandtes zollbares Gut anzusehen, das dafür deponirte Geld als Zoll in Einnahm zu dringen, auch diejenigen, welchen der Betrag des Zolls von der auf oben bemerckte AlL versandte Güter nur notirt worden , zur vollständigen Tagrollmäsigen Entrichtung dessen ben anzuhalten beordert sivd. Franckfurt den 23. Nov. 1797.
Rcchmey-Amt.