fekte Strafe der <00 Rthlr. gedoppelt, ekngetrieben , in einem dritten Uebertrettungs- Fall hi »argen , gegen selbige, nach Bewandniß der llmfrmtbe , entweder mit einer noch weit höheren Geld- oder einer andern ihnen gleich empfindlich fallenden Strafe, furgeichntten werden.
Damit aber ~ .
4 ) dieser Unserer geschärfteren Verordnung insbesondere auch, in Ansehung der dahier sich aufhaltenden Fremden, aufs genaueste nachgelebct werde, so werden ammt, alle dabiesige Bürger, und Einwohner, unter ausdrücklicher Hinweisung auf die dahier wegen Beherbergung derselben , ohnehin bestehenden gemessensten Verordnungen, ernstlich bedeutet, wann sie gewahr wurden, daß ein bey ihnen, aus erhaltenen PermissionS- Schein, kygr- , render Fremder, sich des Hazard-Spiels schuldig mache, selbigen, bey Vermeidung ansonst trfolgender scharfen Bestrafung, bey einem Unserer Herren Bürgermeistern, fobalden anzu- , zzeben, damit wegen dessen Ausschaffung aus hiesiger Stadt, ohne Zeitverlust, das Erfor- W derliche verfüget werden sonne.
Nicht weniger wird ' , , -
5 .) Jede-männiglich , welcher von dem dahiesigen Aufenthalte eines fremden Hazard- Spielers, etwas Zuverlaßiges bekannt werden wird, hiermit erinnert und öffentlich aufge- fvdert, hiervon bey der angezeigten Behörde, eine gleichmäßige sobaldige Anzeige zu thun, wo sodann sich derselbige versichert halten kann, daß nicht nur sein Name verschwiegen, sondern ihm auch ein Drittel der abfallenden Strafe, oder aber, wenn nach obgeseztem Fall, Pie zu verfügende Strafe, keine Geld-Straff Ware, eine Belohnung ex Aerario von 50 Mphlr, verabreicht werden solle.
^damit nun gegenwärtige ernstlich sie, und aufs genaueste zu beobachtende Verordnung, ' zu Jedermanns Wissenschaft gebracht werde, so soll selbige an den gewöhnlichen Plätzen Dahier, öffentlich.angeschlagen, sodann von Hauß zu Hauß ausgetheilet , nichtweniger in allhiesige Nächnchtsblälter cingerücket werden.
. ^^J?^ sich als° «in Seher zu richten und vor Strafe und Beschimpfung zu hüten tvlffen wird. ______
den Sten Norember 1797.
Zu verkaufen in der Stadt.
Ein Wiener Batard-Wagen , stehet in Commißion zu verkaufen, bey Mahler Kern am rothen Hof Lit. E. No. 69.
Zwey schöne eichene Schräncke mit Glaskästen oben drauf, und jeder mit sechzehen Schubladen zu Bijouterie oder Galanteriewaaren , auch für ein Mineralien - Cabinet sehr gut zu gebrauchen, stehen in der Saal- Msse M. 122.^ zu verkaufen.
Eine Alt-Viole , und Violine , so sehr Zut, von besten Meistern, und beide alt, noch ^ eine gute Violine sind von den Erben des verstorbenen Herrn K. Hofmusici Stum zu verkaufen; Bey Herrn Leopold Hagen, Hasidelsmann in Maynz , hat man sich deswegen zu melden.
Es sind 20 bis 30 Stück Bierfässer, Schrovtseil, 2 Schrootleitern nebst noch anderes HandwerckSzeug zu verkauffen, Ausgeber sagt wo.
. Gute trockene Kernseiffe 4 1/2 Pfund für finen Rthlr. gegossene Lichter zu 30 kr. das Pfund, und 3 1/4 Pfund für einen Rthlr. w-è auch feine' Piqueur et und Brandwein , sind nebst der bekannten guten schwarzen L^in.e zu Haven, in der Fayrgasse gegen der neuen Bruckhofsstraße über in Lit. M. No. 5.
Zu vermischen in der Stadt.
Ein schönes meublirtes Zimmer, ist in der Weißadlergasse Lit. F. 3s. zu vermischen. • Stallung mit oder ohne Remise ist Lit. E Nd. 69, zu perlehncn.