Num. ifo bezeichnete und mit allen B^uMichkeitin, nahmentlich -inMW^ massigen groffm JMer , einer Waffstpsmpr, eMem Wafchkeffel, g offen Ww und Csmtsir, einem Seiten, und Hintskbau mbH Hof, sechs heizba-en mern und mehrern geräumigen Kammern auch. Böden versehene J. B- Beyrrschi Hauß in der Behaufftmg selbst, dem Bierbrauer Umpfenbsch gegen über, ^ den Meistbietenden unfehlbar verkauft werden, und siehet solches unteren täglich zwischen i und 3 Uhr in Augenschein zu nehmen.
Donnerstags den ,6ten dieses Vormittags n Uhr, werden in der A Hausung des Ausrufers Herrn Reichert an der Allee, i Sopha, 12 Stühle, 2 Spieltische, und verschiedene andere MubleS an den Meistbietenden M gleiche Haare Bezahlung versteigert werden.
Samstag den nten dieses Monats Nachmittags 2 Uhr, werden neben der Catharim Kirche Lit. D. No. 187* nachfolgende wohlgehaltene Rheinweine:
i Stück 1791t Geisenheimer.
i--1779t Hochheimer.
i Faß zu 6 Ohm 1783t Riedeshelmer,, riebst einigen leeren Fäßern von verschiedener Größe, auch 2 Kellerschränken durch iwjv schwornen Herren Ausrufer an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung versteigt« werden. Die Weinproben kömren vorher von i bis 2. Uhr an den Fässern genommm werden.
Montag den iZten dieses Monats Vormittags 9 Uhr , soffen in der Bckaustung M Ausrufers Herrn Reichard an denAllee einige Kommoden, Tische, 2 schöne ^aMA^uw K Tage gehend u. s. w. mehrere sehr gut gehaltene Betten, Pferdhaarne Matratzen und t* iunene gesteppte Couverts, sodann mehrere schöne Manns-und Frauenskleidungen, webe? schwarze Atlassene Wintermäntel mit Pelzprehmen, seine Ober-und Unterhembden, Dâ «her, Tisststücher, Handtücher, einige Spiken und sonstiges Weis-und Leibgrrath , Zinn, Kupfer, Meßing, nebst eisern und blechernem Küchmgeschirr, etwas Porcellan Glaswerck auch sonstige Sachen mehr, an den Meistbietenden gegen gleich baare 25# jung öffentlich verkauft werden.
Alls diejenige, welche an den Nachlaß des ab intestato verstorbenen hiesigen Bürgers und Rechneyfchreibers Iohannes Seelhof als Erben, oder sonst aus irgmd einem ®runie Ansprache machen zu können glauben) werden hierdurch dergestalt öffentlich citirt und ver- aeladens uni innerhalb einer Frist von Drey Monaten welche von unten bezeichnet Dato an, peremtorie und pro omni angeseyt ist, ihr vermeyntliches Erbrecht zu deut , unb ihre sonstige Ansprüche ex quocunque fmt capite, hinlänglich zu bescheinigen, wn^ gen Falls aber nach Ablauf dieser peremtorischen Frist zugewärtigen , daß deftn suy ^ meldenden Erben mit der. nachsuchenden Jmmißlon in sothanen Nachlaß ohne Cautwn M fahrt — oder solche dem Fifco verabfolgt — und refpeétive die nicht erschei'nenrcn, - . befundener Unzulänglichkeit der Erbschaftsmaße zur Schuldentilgung pracludirt «9 âmführo keine weitere Ladung, dann an hiesiger Gerichtsthür, und zwar nur zu » r ryng der facta hujus reprcdnctione abgefaßt werdenden Urthel solle erlassen weroeu.
Signatum Franckfurt am Zofen August 1797. - , „ Uh
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