Beiwze an No. 89. Dienstag, Den 14 Octoker 1797.
Bekanntmachung
Es ist einem Englifthen Vü72Fèur verschiedene Paguetec Muster abhanden gekommen, welche in folgenden bestehen: , , ,
) Verschiedene UnieS weift Mousselin- Tuchec mit sehr scymalenweiien Bordüre, einige davon -hâ'5 weise Mereck in der Mitte.
2 .) Ver schiedene grose weise Waffen, Frauenzimmer-SchalS, weiser Grund mit gc- streiften und gestammten Kannten. r , ..
3 .) ib^fd)!ebene M an n S h a! S t ü ch e r mit farbigten Kanten und viereckigt fatoiger Grund, ivo rii irrer sich drey -befinden , welche roth und blau gestammten Grund haben.
4 .) Verschiedene große weise Mouffelin-Schals mit breiten weisen Bordüren.
5 .) Verschiedene weift Mousselin, MannShaisrücher mit schmalen roth , blau und gelb- z lich farbigten Kanten.
6 j Verschiedene weise Linoerner Tücher, verschiedener Größe, einige mit breite weise und andere mit schmalen weisen Kanten.
7 .) Verschiedene finoerner Tücher mit gestickten Bordüre.
L) Verschiedene Baumwollene Schnupftücher mit dunkelrothem Grund, schm äsen roth, blau, gelh und putpur rothen Kanten , einige mit Vierecken in der Mitte von gleicher Färbet
9.) Ei!! Stück Mousselin, ohngefchp drey Bardö lang , ein Aard breit, worauf Mu^ st er für Schülp oder Halstücher, weiß efngcwirckk sind.
ip,) Ein Stück Mousselin von gleicher Größe mit schmalen gestreiften Mustern in ver- schiedenen Farben.
ii.) Ein Stück Mousselin, ohâfehr vier Dacds lang obiger Breite, worauf Bordüren für Frauenzimmer-Schalsin verschiedenen Farben, ohngefehr ein Zoll breit sich befinden. NB. Diese drey Stücke Moufselins ward an einem jeden drey kleine Stückchen grünes Band befestiget. Sämmtliche Sachen befanden fid; in sechs Pagueten eingewickelt, um welche roth .Band gebunden. -
D4 dieser Verlust dem Eigenthümer in seiner vorhabendcn Reise sehr genirt , so bietet er dem redlichen Finder eine ihn zufrieden stellende Belohnung von sechs Earolin, dem allcn- fallsigen Kaufer dieser Sachen aber nicht allein die Erstattung seines dafür bezahlten Geldes, sondern auch noch eine ansehnliche Erkenntlichkeit.
Alle diejenige, welche an des Weyl. Johann Werner Gille, hiesigen Burgers und Handelsmanns nachgelassene Erben, als Uebeinehmcr der Concursmasse ihrer Muster , welche mittels Exhibhi de praes. ihten Kusus ihre Insolvenz angezeigt, und um Zulassung der Aechtswohlthat der Vermögens, Adtrettung nach gesucht haben, rechtliche Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, werden hierdurch vorgcladen , in.Zeit von'Sechs Wva>en, welche von unten benannten dato an, pro omni teimino peremtorie anberamut werden, vor hiesigem Stadt-Gerichte in Selbstpersoch oder durch einen hinlänglich Bevottniachrigten zu erscheinen, um sich über das angebrachte Güther-Abtrettungs-Gesuch zu erklären, auch zur Liquidation und zum allenfattsigen PriorMtS-Ve'-fahresi gefaßt zu erscheinen, sofort die weitere rechtliche Verfügung abzuwarten, anbey sich zu gewärtigen, daß sie zu dieser Sache weiter nicht, als an hiesiger Gerichls-Thüre ciliret, und int Ausbicibungo-Falle