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Beiwze an No. 89. Dienstag, Den 14 Octoker 1797.

Bekanntmachung

Es ist einem Englifthen Vü72Fèur verschiedene Paguetec Muster abhanden gekommen, welche in folgenden bestehen: , , ,

) Verschiedene UnieS weift Mousselin- Tuchec mit sehr scymalenweiien Bordüre, einige davon -'5 weise Mereck in der Mitte.

2 .) Ver schiedene grose weise Waffen, Frauenzimmer-SchalS, weiser Grund mit gc- streiften und gestammten Kannten. r , ..

3 .) ib^fd)!ebene M an n S h a! S t ü ch e r mit farbigten Kanten und viereckigt fatoiger Grund, ivo rii irrer sich drey -befinden , welche roth und blau gestammten Grund haben.

4 .) Verschiedene große weise Mouffelin-Schals mit breiten weisen Bordüren.

5 .) Verschiedene weift Mousselin, MannShaisrücher mit schmalen roth , blau und gelb- z lich farbigten Kanten.

6 j Verschiedene weise Linoerner Tücher, verschiedener Größe, einige mit breite weise und andere mit schmalen weisen Kanten.

7 .) Verschiedene finoerner Tücher mit gestickten Bordüre.

L) Verschiedene Baumwollene Schnupftücher mit dunkelrothem Grund, schm äsen roth, blau, gelh und putpur rothen Kanten , einige mit Vierecken in der Mitte von glei­cher Färbet

9.) Ei!! Stück Mousselin, ohngefchp drey Bardö lang , ein Aard breit, worauf Mu^ st er für Schülp oder Halstücher, weiß efngcwirckk sind.

ip,) Ein Stück Mousselin von gleicher Größe mit schmalen gestreiften Mustern in ver- schiedenen Farben.

ii.) Ein Stück Mousselin, ohâfehr vier Dacds lang obiger Breite, worauf Bordüren für Frauenzimmer-Schalsin verschiedenen Farben, ohngefehr ein Zoll breit sich befinden. NB. Diese drey Stücke Moufselins ward an einem jeden drey kleine Stückchen grünes Band befestiget. Sämmtliche Sachen befanden fid; in sechs Pagueten eingewickelt, um welche roth .Band gebunden. -

D4 dieser Verlust dem Eigenthümer in seiner vorhabendcn Reise sehr genirt , so bietet er dem redlichen Finder eine ihn zufrieden stellende Belohnung von sechs Earolin, dem allcn- fallsigen Kaufer dieser Sachen aber nicht allein die Erstattung seines dafür bezahlten Gel­des, sondern auch noch eine ansehnliche Erkenntlichkeit.

Alle diejenige, welche an des Weyl. Johann Werner Gille, hiesigen Burgers und Han­delsmanns nachgelassene Erben, als Uebeinehmcr der Concursmasse ihrer Muster , welche mittels Exhibhi de praes. ihten Kusus ihre Insolvenz angezeigt, und um Zulassung der Aechtswohlthat der Vermögens, Adtrettung nach gesucht haben, rechtliche Ansprüche und For­derungen zu haben vermeinen, werden hierdurch vorgcladen , in.Zeit von'Sechs Wva>en, welche von unten benannten dato an, pro omni teimino peremtorie anberamut werden, vor hiesigem Stadt-Gerichte in Selbstpersoch oder durch einen hinlänglich Bevottniachrigten zu erscheinen, um sich über das angebrachte Güther-Abtrettungs-Gesuch zu erklären, auch zur Liquidation und zum allenfattsigen PriorMtS-Ve'-fahresi gefaßt zu erscheinen, sofort die weitere rechtliche Verfügung abzuwarten, anbey sich zu gewärtigen, daß sie zu dieser Sache weiter nicht, als an hiesiger Gerichls-Thüre ciliret, und int Ausbicibungo-Falle