Dem Public» wird hiermit angezeigel, daß Montags den 6ten nachstkommendenN»- »ember und folgende Tage ( ausser Sonnabends) Nao uuttags 2 Uhr, in dahiesigen Pchè Haus alle diejenige Pfander, so bis ultimo Ian. Febr. Merz und April 1797. verfalleirgc. wefin, öffentlich versteigert und an den Meistbietenden gossen baare BczalMng überlassen werden sollen. Es werden also diejenige, welche dergleichen, verfallene Pfand-Scheine haben, nochmahls erinnert, selbige vor der Verganthung einlöftn oder in Zecken prvloMm zu lassen, interne man, um das Verganthungs-Register in behöriger Ordnung auezichc» zu können, weder 8 Tage vor, noch währender Vèrgantbung einige Ponlongation fmm gestattet wird. Publicatum, Franckfurt den gten October 1797.
Pfand-Amt.
Etwa zwanzig Morgen Weinberg, zwischen Worms und Maynz gelegen, alle in icha ?age, benebst Wohnhaus, Lustgarten, so rnit französischem Obst bestellt, in einer der angenehmsten und schönsten Ebene, und auf die Chaussee freye Aussicht, ein Kelterhaus mit zwey großen Keltern, nebst Küh- Schwein- und Pferdsstallung, hinlängliche Speicher und Holzschopven, find aus freyer Hand zu verkaufen; das Nähere ist bèy Herrn Handelt- mann Franz Ant. Bonati unter der Cüthariuen Pforte allhier zu erfragen.
V e r w a r n u n g.
Naffjdem von dem dahiesigen Schuhmacherhandwerk, die Beschwerde darüber geschehen, daß die auf atthiksige Messen, zum Verkauf gebracht werdende fremde Schumachenm- ren, welche wahrend besagten Messen, nicht abgefetzt werden können , zu seincS-bcsggtm Handwerke großen Schaden und Nachtheil, in all hiesiger Stadt niedergeleget, und zwischm dencnMessen verkauft wurden; als will Ein Hochedler Rath'zu Abstellung dieses nneda* Vorgangs, hierdurch öffentlich bekannt machen, daß dergleichen Niederlagen von fre* Schühmacherwaaren, zwischen den Messen, dahier kcinesweges verstattet, vieliurfr â- jenigen, von fremden Schuhmachern oder Händlern, auf allhiesige Messen gebracht— wahrend derselben, nicht verkauft gewordenen Schuhmachebwaaren —sofort nach gmM- ter Messe, und zwar bey Straf deren Confiscation wiederum eingevackt, mdM hier weggebracht werden sollen; Auch wird zugleich allen hiesigen Bürgem und EinweiM hiermit untersaget , dergleichen Waaren, es sey nun gegen einen BMandzinß oder ni^t- weder in ihre Hauser oder Gewölber verwahrlich aufzunehmen, noch weniger selbigen Commißion zu übernehmen, und zu versaufen — unter der Verwarnung , daß derjcNigiz welcher hierunter zuwiderhandelt,n:it einer Geldstrafe von 50 Rthlr. obnnachstchtlich a^ gesehen werden wird. Franckfurt den iten May 1797.
Smdt - Canchy.
Montag den y. October Vormittage! um 9 Uhr, sollen in der Bchaussung der Wy fchen Geschwister am Geistpförtgen Lit. M. No. 121. durch den geschwornen Ausrufer Herrn Reichardt folgende Sachen offentlid) verkauft werden, als: drey silberne Sackuhren wvrm ter eine mit einem Wecker befindlich, eine kleine Tombackene ditto, verschiedene nußbavm/ eichene und tannene Tische, wie auch dergleichen.Stühle, und zwey Armsessel, verschicke nußbaumene, eichene und tannene Schrancke zu Kleider und Gerathe, worunter auch 2 M chenschrancke nebst 2 Anrichten befindlich sind, eine nußbaumene Presse, ein doppelter un ein einfacher Schreibpult, verschiedene Bettladen mit und ohne Gardinen, einige ^iW worunter einer mit einer vergoldeten Rahm, etwas Porcellain, Glaser, Boutcillcnunc^ schiedene Sorten Krüge, ein großer hölzerner Waagbalcken mit 2 Schaalen und Wcrri, Steine, zwey kleine Stubenwande, verschiedene Kisten und sonstige Holtzwaaren wer^ zwey große Mehlkasten für Becker zu gebrauchen, etwas Blechwaaren «U^ der Küche zuletzt 6 und. mehrere gute Betten,