In der Nacht vom lohn auf den nten dieses.Monats , würbe in dem vorm Hockenheimer Thor gelegenen dem Handelsmann Herrn le Mazuraiö zugehörigen Garten, ^tct gewaltsamen Einbruch folgende Stücke gestohlen, als:
i Jack von weisem Bassin.
i roth und grau gerauschten Weiberrock von Kotton..
i blau gestreifter '— ditto — ditto.
i roth, gelb und weiß gesteifter bitte- — bitte;
1 weißes Halstuch mit rothen Streifem von Mousselin.
i Herren bieberrock vom blau und weiß melirt Sommerzeug und sonstige Victualiwo Wer davon eine Anzeige zu machen im Stande ist, dem wird eine Belohnung Don 25 h. M Verschweigung seines Namens hiermit zugesichert. Franckfurtden isten (Sept. 1797. ■
Acker - Gerichl.
Bekünntma^uW q gen das Ha ard-pift
Ohne die leidmüthige Erfahrung, daß das verbothene Hazardspiel alter Art zur Kriegszeit in einer Allgemeinheit überhand genommen, die sich auf alte Klaffen und Stände erstreckt — in einem Zeitpunkt, der wenigen Ueberfluß gewähret — viele drückt — die meisten aber bie-folgen eines schweren Kriegs und einer unerhörten Theurung der Lebensmittel empfinden läßt— in einem Beyspiel , das alle gute Sitten, Wohlstand uud Ordnung stöhret — in einem Beyspiel , das mancher Jugend die reinsten Gefühle —die ersten Eindrücke der besten Erziehung verdrängt— in einem Beyspiel, das so manchen Eltern, die ihre Kinderzucht durch Verführung vereitelt sehen, die edelste Belohnung ihrer Liebe, ihrer Treue, ihrer Sorgfalt raubt — in einem BeyspftH das ft manche wahre Freude — so manchen häuslichen Fl ieden — ft manche eheliche Bande — so mancher ordentliches Hauswesen ustwiderbringlich zerrüttet; — Auch ohne Gesetz , das die Abwenl^z eines solchen Uebels befielet, sollte eigne Ueberzeugung davon einem jeden Pst ick ter a/s Herz legen, die er sich selbst, seiner Familie, seinem Nebenmenschen und der WriMrth- des Staars schuldig ist.
Hiermit vereinbart sich aber keineswegs die gutwillige- Aufnahme einer irrigen Meynung : D
als ob das verderbliche Hazardspiel in Meßzeiten erlaubt sepe?"— vielleicht W zur Meßfreyheit gehören sollte!
zvelche, dem Vernehmen nach, aufs neue mehreren glaublich vorkommen soll, die, ihres Vortheils wegen , dasselbe ft gerne dulden — mehrere belebet,, die dieser leidigen Auefüh lung ihrer Zeit sich so thätig ergeben — mehreren eine günstige Aussicht verschafft, bk das Spiel für ein Hülfsmittel ansehen, ihre Bedürfnisse zu befriedigen, und andern, di» sich als Spieler vom Handwerk darstellen, die große Hoffnung barbietet , durch das Spiel zu dem Glück erhöhet zu werben, aus dem Ruin ihrer M irm enschen sich Wohlstand und llèberfiuß herkorzubringen — zu einem Glück, dessen rui-iger Genuß ein ausgezeichnetes Denkmal abgehärteten Gefühle — verdrängter Mensckenliehe bleibt.
Diesen Irrthum einem jeden zu benehmen, mag es hinlänglich seyn, mit Bezug auf die bestehende und bekannte Verordnungen hier beyzufügen ;■
daß das Hazardspiel auch während der Messe allerdings verboten seye, daß das ^Gèsez darüber keiner- Unterschied mache, und daß sich kein Unterschied denken lasse, der mit ber Absichr vereinbarlich wäre; daß also mir Unwissenheit oder Zweifel bey der bevorstehenden Messe niemand die Uebertretung jener wohlgemeinter Verordnungen zu entschuldigen - noch dadurch gegen die darin gesezte Strafe und stu» stige Verfügung gespukt zu seyn gewärtigen mag.
Publicatum Frankfurt a. M. ben 17. August 1797.
Von IunZerrn $urß(i meist« Amts wtgltl.