Bekanntmachung g^gen das Hazardspiel. x
Ohne di« leidmi^hige Erfahrung,' daß das verbothene Hasardspiel aller A^ tur Kriegszeil in einer Astgemnnheit überhand genommen, die sich auf alle Klaffen Stande erstreckt — in einem Zeitpunkt, der wenigen Ueberfluß gewahret — viele dâ — die meisten aberchje Folgen einet schweren Kriegs und einer unerhörten Theurunq der Lebensmittel empfinden läßt — in einem Beyspiel, das alle-gute'Sitten, Wohlstand und Ordnung fieret — in einem Beyspiel, das mancher Jugend die reinsten Gefühle — ersttu Eindrücke der besten Erziehung verdrängt — in einem Beyspiel, das so maug'E- tern, die ihre Kinderzucht durch Verführung vereitelt sehen, die-edelste .Belohnung ihrer Liebe, ihrer Treue, ihrer Sorgfalt raubt — in einem Beyspiel , das so manche' nâe Freude — so manchen häuslichen Frieden — so manche eheliche Bande — so manches ot« denmW Hauswesen unwiderbringlich zerrüttet; — Auch ohne Gesetz , da« die Abwendung eines solchen Uebels bezielet, sollte eigne Ueberzeugung davon einem jeden Pflichten an'r -yepz legen, die er sich selbst, seiner Familie, seinem Nebenmenschen und der Wohlfattb des Staars schuldig ist.
Hiermit vereinbart sich aber keineswegs die gutwillige Aufnahme einer irrige» Meynung :
als ob das verderbliche Hazardspiel in Meßzeiten erlaubt seye? — vielleicht gar zur Meßfreyheit gehören sollte! F |
welche, dem Vernehmen nach, arrfs neue mehreren glaublich vorkommen soll, die, i^reX Vortheils wegen, dasselbe so gerne dulden — mehrere belebet, die dieser leidigen A»D» lung ihrer Zeit sich so thätig ergeben — mehreren eine günstige Aussicht verschafft, die daöSpiek für. ein Hülfsmittel ansehen, ihre Bedürfnisse zu befriedigen, und andern, dir sich, als Spieler vom Handwerk darstellen, die große Hoffnung darbietet, durch das Spick zu dem Glück erhöhet zu werden, aus dem Ruin ihrer Mit Menschen sich Wohlstand und Ueberfluß hervorzubringen — zu einem Glück , dessen ruhiger Genuß ein auèzc- ^WkeMt "Denkmal abgehärteter Gefühle —* verdrängter Menschenliebe bleibt." - -
Diesen Irrthum einem jeden zu benehmen, mag es hinlänglich seyn, mit BezuTauf die bestehende und bekannte Verownungen hier beyzufügen: .
daß das Hazardspiel auch während der Messe allerdings verbotenseye.^ ba§ bat Gesez darüber keinen Unterschied mache, und daß sich kein Unterschied denkm lasse, der mit der Absicht vereinbarlich wäre; daß also mit Unwissenheit oder Zwüjck bey der bevorstehenden Messe niemand die Uebertretung jener wohlgemeinter Verordnungen zu entschuldigen - noch dadurch gegen die darin gesezte Strafe und sou- stige Verfügung geschützt zu seyn gewärtigen mag. '
Publicatum Frankfurt a. M. den 17. August 1797.
Von Jüngeren Bürgermeister Amts wegen.
P R O C L A M A.
Alle diejenige, welche an den dahiev mit Hinterlassung einer geringen Hab selbst n'- storbenen Handelsmann Ignaz Saßen, von Vollkard , der sich sonst'bald für rmn Commercienrath, bald für einen Secretar Lehe auSgegsben , Schuldforderungen hchcn mögen, werben hiedurch aufgefodrrt, solche innerhalb Sechs Wochen, von unterzeichnetem dato an z in unterschriebener Eanzley ad Protocolium anzugeben und zu bescheinigen, ovcc zu gewärtigen, damit nicht weiter gehört und abgewiejeu zu werden. Signatum Frankfurt am yten August 1797.
(L. s.) Gerichts, Canjirp,