F r a n k f u k t e r fytfr und Anzeige * RüchriMen. (welche aufdem kleinen Hirschgraöm F 77 Dienstag- u. Freitags au-gegeben werden).
Mt Römisch-- Kaistrl. Majestät aklergnädigstem Pr-vilegio;
Mssuch einköHochevicn uno Hochweistn Magistrats g-oßgünAlger ^ewilllguvsi
No. 59. Dienstag, den i8. Julii 1797-
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Bekanntmachung.
Um m Zukunft allen Mißverständnissen vorzubeugen, wirb hlèrmlt jeder- mann von Seiten der hiesigen Theater-Direcrion gewarne't, Niemand etwas für ihre Rechnung zu borgen , es ftye denn, daß die von gedachter Theater- Di ection zu dem Einkauf abgeschickte Personen mit einem PermiS oder Erlaub« mßschein, welcher wenigstens von einem der nachstehenden sieben Herren Directory ^rnterschrichm ist, versehm sind^ mithin also Diejenige weiche gedachter Verfügung nicht Nachkommen, sich gewärtigen müssen mit ihren Forderungen angewiesen zu werden.
Bernhard. Guaira. Grambs. Küstner. Mussy. Schwende!. J. D. Schmid.
Da bey einem in der Dacht vom -Len auf den 8ten dieses in <inem hiesigen Bleichgar« ten verübten Gerathdiebstal, von denen zuletzt noch verjagten Dieben zwey, Litern zuruckqe- laffen worden, deren Eigenthümer bis jetzt noch unbekannt smd; so wird dieses hiermit öffentlich und in der Absicht bekannt gemacht, damit diejenige, welche diese beide Leitern , wovon die eine 18 Schuh lang, und 26. Sprossen hat, wovon aber 10 fehlen, und diean- dere ü Schuh lang, und ^Sprossen hat, wovon aber wiederum 2 Sprossen, und ein Stück am Baum selbsten fehlen, zuaehoren sollten, sich bey unterzogenem Amt melden, und solche wieder in Empfavg Lehmen kennen.
Wie denn aad) zugleich hiermit ernstlich jedermann, welchem in Bezug aufvbgedach-- «n Diebstahl oder dessen Thater einiges bekannt seyn mögte, erinnert wird, solches unver- hmen sobalden, und unter Zusicherung, daß sein Name verschwiegen bleiben solle, Sr. Wohl- Swhen dem Wohlregierenden Jüngern Herrn Bürgermeister oder unterzogenem Amt ans Reigen — dahingegen sich die daraus entstehende Unannehmlichkeiten selbsten beyzumessen- lemand überwiesen werden sollte, seine von diesemTiebstahl gehabte Wissenschaft vor/ hintsrhgftm zu hoben, Sronkfurt am Ma-N den 10. Julü 1797.
Prustiches Verhör- Am^