Frankiurter Frag, und Anzeige. Nachrichten/
(welche auf dem kleinen Hirschgraben F77 Dienstag- u. Freitags ausgegeben werdens.
Mit Römisch/ Kaistkl. Majestät allergnadigstem Privilegko; wie auch eines Hochedlen unD Hochweiftu Magistrats großgünstiger Betpjlliguvz»
No. 56. Freitag, den 7» Julii i797>
Be 7 an n t m auch u n g.
Einem verehmngswürdigen Publicum habe ich die Ehr? hiermit, kn Lacki- rung von Chaisen ec. meine Dienste mit der Versicherung anzubieten, daß ich mich /ederzeit bestreben werde, sowohl in Hinsicht der Arbeit, als billigsten und forberfumften Bedienung, die Zufriedenheit derjenigen resp. Gönner die mich mit ihrem Zuspruch beehren werden, zu gewinnen. Ich habe eim geräumige Remise m Iunghof und hinlänglichen Platz um mehrere Chaisen re. Mcn und in Arbeit nehmen zu können, und empfehle mich demnach zum geneigten Zuspruch bestens»
Johann Christoph Müller, Vergolder und Lackirer, wohnhaft auf der großen BoEenhèimergasse bey dem Wagner- meister Götz.
Freytag den yten d. M. Vormittag 'n Uhr , sollen vermöge Hochverehrlichen Schvffen-Deerets der verstorbenen Jungfer Klemm hintsrlassene Kleidungsstücke, wobey auch einige Mannsröcke, nebst Gillets und Hosen, eine goldene Uhr und einige Galanterie-- Ninge sich befinden, in der Behausung des Hrn. Reichard an der Allee gegen gleich baare Bezahlung öffentlich verkauft werden.
Die am zoten Julii 1780. ergangene Raths- Verordnung untersagt sämmtlichen Bürgern und Einwohnern die Beybehaltung oder neue Errichtung der an denen Fenstern oder oben auf denen Dächern gegen die Straße angebrachten sogenannten Graebäncken , oder Wegen zu Blumen-Topfen und andern dergleichen Gefäße, um die Beßhwerden und Be- lchadigungcn abzuwenden, womit die Vorübergehende dadurch bedrohet würden — aleick- wohl hat man wahrzunehmen gehabt, daß sothaner Verordnung seit einiger Feit ni-Ä hinreichend nachgekommeu werde. a a n
Man siehet sich dahero von S^idt Bau-Amts wegen qemüßiget, diele rum attaompL «tn Besten getroffene Obrigkeitliche Verfügung bey sämmtlichen Burgern und Einw/hmm