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E^wdalwu msid zum alletssallsigen sswioritatS -Verfahren gefaßt zu erscheinen , sofort wie Mette re rechtliche Verfugung^abzuwarten, anbey .sich zu gewärtigen, daß .sie zu dieser ..Sache weiter nicht,.als an hiesiger Gerichtsthüre citiret, und im Ausbleibungsfalle weiter micht gehöret,^ soirdern pro confentientibus gehalten , oder bey dem nach Befinden sofort -.emtrttenden förmlichen Concurse ausgeschlossen und avgewiesen werden sollen.

dSignatum Frankfurt.am Mayn, den iLten Februar 1797.

Gesichts - Canzley.

Mlle diejenige, welche an die mit Hinterlassung .eines förmlich eröffneten Testaments verstorbene Johanneti Dorotheen, deS weil. Johann Adolph Vogel, Burgers und Gold- Arbeiters Wittib, Nachlaß ex guvcunque capite Spruch und Forderung zu haben ver- aneynen, werden hierdurch dergestalt .ediäsläter vorgeladen / sich innerhalb einer percm- rtorr sehen Frist non

Drey Monat., chori unterzeichnetem Dato an/ tftlbst, oder durch rechtlich bevollmächtigt - und genugsam unsiruirte Anwaldr»vor chiesigem Stadtgericht zu erscheinen, ihre vernieyntliche Ansprüche sarrzugeben und bchbrig darzuthun, widrigenfalls âr .zu gewaètigew/ daß der DefunZhe Schwester Lohn und Testamentserbe, Wilhelm Wolfgang Otupperv/ Schuhmacl-ermeister in Lfferrbach , in den Nachlaß gerichtlich immittirt - und ihn; derselbe praflitis pr$- itandis ohne -Caution solle verabfolgt meinen; gleich denn auch im lktztern Fall keim weitere. «Ladung^, .dann an.hiesiger Gerichtsthüre, und zwar nur zu Anhörung Urtheils >wird erlassen werden. Signatum Frankfurt, den a/ten Februar 1797.

'' Gecier-is « Canjley.

Zur Besorgung auf die bekannte Heilbronner Bleiche, werden wiederuniTuch, G bi'ld und leinen Garn angenommen bey

- , Johann Wilhelm Trapmann./ im AugSburgerhof.

Zur Löwensteiner Bleiche, wèlche-sich seit vielen Jahren durch ihre Vortreflichkeit, und das Tuch bey seiner Güte zu erhaltenden Bleich, selbst bestens empfohlen hat , über dies auch keinerUeoerschw-enunung ausgesetzt ist/ kann wieder Gebild/ Tuch und Zwilch / feinen und baumwollen Garn zur Bestellung abgegeben werden / bey Heinrich «Carl Weymar/ im Rebstock Lit. L. No. 86. in Frankfurt.

Nachdem- Maria Elisabetha/ des hiesigen Bürgers und Handelsmanns Johann'fud- -Mg Hausmanns Ehefrau / geb. Wagner , jrer Decret. ven. Sen. Scab. vom 6. hujuS, für eine Verschwenderin erklärt./ und derselben die eigene Verwaltung ihres allenfalls noch cübrig gelassenen Vermögens untersagt- sofort ihr einen Curatorem beyzuordnen verfuget ^worden: als wird ein solches jedermänniglich zu dem Ende bekannt gemacht, und gewar- . netv sich ohne des beigcordnet.werdenden Curatoris Einwilligung mit ihr in keinen Contract .Fmzulassen, vielweniger derselben etwas zu borgen.

Signatum Franckfurt am 8ten März 1797.

Gerichts - Canzley.

Auf dem vornrals de Baffompiervschen Hof vor 'Oberrad, sind zu jeder Stunde, 1« Henen nächsten Tagen , allerley Vieh, zerschiedene Feldgeräthschaften, und sonstige V»t' TÂt^e / käuflich abzugeben.