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Beilage zu Ns. 19. Dienstag, den 7. März 1797.

Bekanntmachung.

Auf Hochvbrigkeitlichen Befchl, sollen Donnerstags den i6tcn März Vormittags yll^r in her Behaussung des gefchtvornen Ausrufers Herrn Reichard an der Allee verschiedene Pra- tiosen, ein Paar goldne Ritrge, eine silberne Uhr, etwas Betsung , eine Parthie gut gehal­tenes Leinengerath und Frauenkleidung, sodann.einiges Holtzwerck bestehend in einem nuß- baumenen Commode, einem eichenen Kleiderschranck, Bettlade und 2 Coffers nebst sonsti­gen Effecten, gegen gleich baare Bezahlung öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden.

Zur Besorgung auf die bekannte Heilbronner Bleiche, werden wiederum Tuch, Ge­bild und leinen Garn angenommen bey

Johann Wilhelm Trapmann , im Augsburgerhof.

Von Löblichen Recheney-Amts wegen, wird denen sämmtlichen Restantiariis vom Weinumgeld, Bestand-und anderen Zinsen, Admodiationö-und Mackler-Gebühren re. über die bishero sehr oft fruchtlos wiederholte Erinnerungen annoch zum letztenmal durch diesen offenen Druck intimiret, daß, wofern selbige von dato an binnen vier Wochen obvermeldete ihre rückständige Gebühmüssen bey wohlbesagtem Amt nicht völlig abführen und richtig ma­chen werden, sie sofort ohne eimige weitere ihre Nachläßigkeit nur mehrers versteiffende S^rchsicht, die Egeeution ohnfehlbar zu gemärten haben sollen. Publicatum Franckfurt > den i. Merz 1797.

Rfchrney - Amt.

Diejenige, welche an den allhier aufdem zweyten Peters Kirächvf gelegenen, von weil. Herrn Michael de Villiers — ivelcher Anno 1637. verstorben ist — herrührende' Epi- ' kaphw einigen gegründeten Anspruch zu haben vermeinen , haben lieh binnen 3 Monaten bey unterzeichnetem Amt anzumelden, oder zu gewärtigen, daß solche?,-denen sich bereits legitimirt habenden Interessenten zugeschrieben werde. 'Franckfurt den 1. Febr. 1797.

Casten , Amt.

Brodverkauf von auewartigen auch hiesigen Dorfbeckern.

_ Nachdem die geschworne des BeckerhandwexckS sich darüber beschweret, daß'verschiedene Auswar^ge , auch von hiesigen Dorfschaften, Brod allhier in der Stadt selbst l/âusir-'n trü­gen; solches aber dem Handwerck großen Schaden verursachte: so wird dergleicken Benek- men hiermit bey Eonsiscations-Strafe verboten, uird dew assswartiaen au^ gen Dorfbeckern anbefohlen sich in allen Stücken, dem HochvercbTi LaL-Lck/?ß

"' I72 °* a 5 $u verhalten, wie denn-auch das dresierhalb emana^re ' lÄn?^fen "^ ^ ^m ^ât zu -edermanns Wissenschaft öffentlich ange^en

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