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Frag, und Anzeige' Nachrichten/
(welche auf dem Heinen Hirschgraben F 77 Dienstags u. Freitags auSgegehen werden).
Mit Römisch/ Kaiscri. Majestät allergnädigstem Pri'âgio; wir auch cihed Hochedlen und Hochweisen Magistrats großgünstiger Bewilligung.
No. 9. Dienstag, den 31. Januarü 1797.
Bekanntmachung.
Atte diejenige, tWhean wevlandMorg Christian Seitz / Bürger und Peruquier und und dessen hinterlassene Ehefrau , Magdalena Margaretha gebohrne Rabenau , rechtlich«! ' Ansprüche und Forderungen zu haben vcrmevnen, werden hiermit vorgeladen, in Zeit von Sechs Wochen, welche von unterzeichnetem Dato. an/ pro omni lermino perem- torie anberaumt werden, vor hiesigem Stadtgericht in Selbstperson., oder durch einen hinlänglich Bevollmächtigten, zu erscheinen, um ihre vermutliche Fordern^ zu liquidiren, super prioTiute zu ccrtiren, wie auch um über ein allenfallsiges Pactum remillorlum livè âvoriwm sich hinreichend vernehmen zu lassen, sofort richterlichen Bescheid abzuwarten, oder zu gewärtigen, daß sie zu dieser Szche tratet nicht, als an hiesiger Gerichts -Thüre cilirt — und imAuSbleibungSfüll weiter nicht gehört — sondern von diesem EoncurS ausgeschlossen — und allenfalls pro confentientibus gelassen werden sollen. Signatum, am 25. Januar 1797.
Geuchts - Eanzl y.
Eine ansehnliche Parthie Hainbuchen Stunipfhvlz, nebst fünf wilden Birnbäumen, soll nachstkünftigen 2ten Februar, Morgens um 9 Uhr, in dein Riederwald an den Mei erbietenden überlassen werden; wobey sich die Liebhaber einsinden, die Bedingniffe vernehmen» und ihr Gebot thun können. Frankfurt, den rzten Januar 17.97,
Hospital-Pfleg-Amt.
In der Sache des weyl. Johann Andreas Berly , Burgers un liche Creditoren, Imploranten,'wider den bestellten Contradictorem plvraten, werden sämtliche Interessenten auf Freytag den 10. Febr Uhr in hiesige Gerichts-Canzley zur UOelanßötung unter ber Verw 'hreö atttnfattsigen Ausbleibens ungeachtet, mit deren Eröfnung dein den solle. Franckfurt am Mayn den 25teh Jan. 1797.
d HandelSMM. sämt- dessen Debitmasse, Jm- i?97- Vormitra^s 10. arnung vorgeladcn, daß noch vorgeschritten wtt-
richts - Canzley.