Frankfurter
Frag» und Anzeige * Nachrichten/
(welche auf dem kleinen Hirschgrabe» F 77 Dienstags u. Freitags ausgegeben werden).
Mit Römisch- Kaiseri. Majestät ârgnädigstem Primlegko;
M auch eines Hochedlen und Hochweisen Magistrats großgünstiger Bewilligung
No 7. Dienstag, den 24. Januarii 1797.
Bekanntmachung.
- 'M'dlü siâem'V muß/ daß übelgesinnte Menschen zu meinem
Schaden das falsche Gerücht zu verbreiten suchen, als hätte ich meinen ohnwcit dem rothen Hof gelegenen Bleichgarten verkauft: so geb' ich mir hiermit die Ehre einem Verehrung^ würdigen Publicum anzuzcigeu, daß es wir noch nicht in dem Sinn gekommen selbigen ab- jugeben/ und ich im Gegentheil fest entschlossen Lin denselben nach wie vor zu dem bisherigen Gebrauch des .Bleichens zu verwenden und bestens zu vervollkommnen , auch die Zu- fr^Senheit und den Beyfall aller derjenigen d^ mich siernr-r mit ihrem Zmjvruch beehren werden, durch die möglichste Vorsorge für Sichc- heit und dienstbereitwilligstc Hülfleistun- gcn zu gewinnen mich fortwährend bestreben werde.
• > Oe 0 rg Bender/ Airger und Bleichgürtner.
Atte diejenige/ welche an den hiesigen Bürger und Fürstlich- Hessen-Casselschen Postmeister Johann David Harnack, welcher mit Hinterlassung verschiedener Schulden verstorben/ rechtliche dlnsprüche und Forderungen zu haben vermeynen, werden hierdurch vor- geladen , in Zeit Sechs Wochen / ivelchc von unten benanntem ddto an pr6 omni tcrmino peremtoTie ^anberarmtl werden / vor hiesigem Gerüchte in Selbstperson / oder durst) einen hinlänglich Bevollmächtigten / zu erscheinen/ um ihre Ansprüche rechtserforderlich darzu- thun/ auch deHetioaigen Vorrechts halber nur einander zu verfahren, sofort die weitere rechtliche Verfügung abzuwarten/ anbey sich zu gewärtigen, daß sie zu dieser Sache »veiter nicht als an hieyger Gerichtsthüre eitirt/ und im Ausbleibungsfall weiter nicht gehört, sondern mit ihren etwaigen Forderungen von diesem EoncurS ausgeschlossen und abgewielest weichen sollen. Sigllatum Frankfurt am Mayn, den 19hm December 1796.
. . Die Benderische Erben sind entschlossen / mit einzuhohlender HoLobriakeitsicher Ein wtlllgung chr elterliches Haus in der PapggaicngaO L>r. I. No. 251. zum kleinen Stahns Hof genannt - worauf ein großer Theil des Kaufpreises stehen bleiben kann, aus der Ä^F ^è&i> ist bey I. H. Bender auf dem großen Hirfchgwt