Die JOT allgemeinen Sichcrötit, welche eurem fedew wichtig v^> gereichc-r'd« VseWE -rr Wegschaffung bcrrntofer f gefährlicher und nicht erlaubter Hunde, findest «a«» n ^ jK, tdn insdrfbndere bey gegenwärtiger Witterung dahier üv. der Sstad.r um £ mehr stlMusrg; ein retten zu lassen , als in hiesiger Nachbarschaft bereits einige tolle Hundè en^ckt- und» dis: deßfall» erforderliche Vorkehrungen auf dem Lande schon getroffen, worden sind-.
Alle diejenige, welche Hunde haben, werden demnach nicht allein ermähnet.^ auf ole^ selbe eine genaue Aufmerctscuvkeit zu richten, und bey Erfindung irgend einiger Kmnzei- jcrchèn der Wuthx zurAcrhütung großen Unheils, womit sie selbst- und chre'Nebemnonfchew bedrohet werden , solche auS eigener Bewegung an den Nachrichter unfehlbar abzuliefern * sondern auch erinnert^ ihre gesunde Hunde, wann sie solche bchalten wollen,, mit B lechzen chen zu versehen, die bey dem Nachrichter an der Mainzer Pforte um 8" kr. das Stück zu Hausen sind;- widrigenfalls aber zu gewärtigen, daß alle ohno Zeichen erfundene Hunde, dltrch des Nachrichters Knechte, welche befehligt sintz bis Fastnacht alle Tage nur den Sonn--- lag und die Markttage Mittwoch und Samstag ausgenommen, zu dem End?umzufahnnI ohne Untrrfchied tod geschlagen werden. Franckfurt den irtew Januar 1.797,.
Vdn Jüngeren BurZrrnlristrr Anus wegen.
Es ist am Echten dieses Menatch Mokcens mir 7 Ahr, in der Hollgasie, ksy 9er von dew Mährischen Bebaussung ein ncugebohrnes Kind, inanylichen Geschlechts, gefunden worden, welches in ein altes zerlumptes Weibsbemd, sodann eirre alte Windel mit NF blau gereicht nsr, und M ein Stuck Packwch «^wm warS,
™ Gleickssvie nun dem Obrigkeitlichen Amt daran gelrgew, von der'mutwilligen A'uSftz« M,g dieses Kindes, so wie auch von dessen Mutter, eine Auskunft zu erhalten, als-werderv alle allhicsiger Jurisdiction Unterworfene, welche hiervon e-inige-Nachrichr zu ertheilen üu* Stande sind, hiermit ernstlich ermahnet, davon dem jüngeren Wohlregiercndew Herrn Bürgermeister so gewiß die erforderliche Anzeige , ohne Verzug zn machen , als. eine Verschweigung hiervon, auf Setretten , ohnnachsichtlich bestraft werden soll, nicht minder aber sonst jedermann, welchem eine Wissenschaft von dieser Sache beywohnet, um Miithei-- lung derselben bey der belobten Obrigkeitlichen Stelle ersuchet, auch inr übrigen demjenigen,,- der von der Auösezzung oder der Mutter dieses Kindes eine hinlanglichs Auskunft errbei (ein mirö/ unter Verschweigung seines Namens eine Belohnung von. 5.0 fl. Hiermit zugesichert^
Franckfurt den $6. Januar 1797.
Stadt - Cagley.
Inder Güther--AbtrettustgS- Gesuch -Sache. des hiesigen Burgers und Buchhändlers Daniel Wilhelm Fleischer haben sich in Befolg der »eproduerrten 6diesen-1a-«ng^m 2,. Avril 1796. Mmtaa den. 3a yan. 179^ DvrnnttagS-y Uhr, fammtlwe ^nterchenten ra hwsigem Marhhauße vor der angeordneten Schöffen - Deputation zur Errtarung iwu da^ angebrachte Gesuch, Aquidation ihrer Forderungvn und dem aSenfallsigen Privritatö-Ver- fahren bey Vermeidung des vorhin angedrohcten Präjudizes cmzstfindsm. Signatum. Franckfurt am Mayn, den Löten Januar X79Z* ~ ,
Gerrchts - Cgnzicy.
Dienstag den 2gien d. M. Vormittag:um 9*/ sollen m des Herrn- Auchmer Ke!-- »â Mhâna sehr schöne tücherne und seidotre Wannök lewer , Besten rnL.Hvsew, der- Gleichen seidene und andere Fraurnskleidungen, sehr feine Oberhemd er, drrgkerchsn Manns«, wb Frauemtuntorhemder und sonstige WeibS. und Aibgerathe ,- è Wuchchursn ^v Pelz rocke, eine Partie Granaten und etwas Pretiosen , gegen gleich Haare Beznhlu'^a^ ^en Meistbietenden verkauft werden.