Beilage Zu Ns. 89. Dienstag, den r. November 175'8!
Bekanntmachung.
Da nunmchrs' sowohl alle ObliMlomn von fl. iooo,f foo, und 1^ als die Scheine über kleinere BryN'äge auSgeftttigt sind / so werden sämtlich- Theilhaber dringend ersucht das ihnen zugehörige in dem Lauf dieser Woche «m die sewöhnlichs Stunde zwischen io und 12 Uhr, ohnfehibar in Empfan- zu nehmen. Frankfurt den LHttn Oktober 1796,
Stade * Lanzley
Nächfikünftigen Montag den Mü dieses wird in Oberrab im Gasthof zum Frankfurter Hof, Ball mit abwechselnder Music gegeben. Die Person zahlt für das Abendessen 2 Gulden , und die Music wird nach Belieben bezahlt« Billets sind bey Herrn Petsch auf dem Markt zu haben.
Da der Einsatz in dem hiesigen Wochenblatt vom 24sten Oktober wegen des Privilegiumt #on b#r Dffenbad)?' Diligence en>e Unwahrheit ist — so bedarirt Herr Mainoni Denjenigen s» er har einfttzen lassen al» einen U^tr^schnft^erfalsch», und begast sich vor die nöthige Maaß- regeln zu nehmen um denftlben vor Obrigkeit zu ziehen um die verdiente Strafe zu empfangen.
Ein zu Hatterrheim zwischen Franckfurt und Mainj an der Landstraße sehr angenehm liegende» große« Gebäude, worin zeither die K. K. Post gewesen , und de» daran ftossrâ Gar» tenz werden den 24. November l. I. unter sehr annemlichen Beding iffen an Meistbie enden begeben, auch kann noch ein ansehnliche» in der Jtdftler Gemark liegende» Gut hlezu abgegeben werden.
Die Hofraith bestehet in einem großen Hauße, Hof, Stallungen zu 50 Pferden, Küh« und Schweinställen, Scheunen, Schoppen und zween Kellern, auch zween großen Fruchtspei» chern. Der Garten enthält über 6 Morgen, ist mit sehr vielen Obstba men und Weinstöcken, auch durchaus mit einer Mauer versehen, worin ein fthr schöne» Gartenhauß angebracht ist.
Hofheim am izten October 1796.
Kurfürstl. Mayuj. Vogteiamt allda,
Westerberg, Amis -Vogteischreiber.
Verwarnung. :
dluf Requisition wird hiermit jedermänniglich verwarnet, dem bei der Kais. Königs. Feld« Verpflegung» - Oberdirertion dahier als Concipist angestellien von Guttenberg sührohin erwa» zu borgen, indem dessen Ellern sich bereit» erkläret, für denselben nicht mehr beiahlen zu wollen, somit derjenige, welcher gleichwohl demselben , e» feie nun an Materialien , Geld oder wa» e» immer seyn wag, ereditiren wird, sich selbst zujuschreiben hat, wenn er weder an einem noch dem andern etwaß zurstek erhält, Zranckfurt «m Map« den zr..Octyber 1796.
Stadt, Csinzley.