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Von der nun beendigten Ziehung der fünften Stoff# instehender 86k Generalität- Haager kotterie kann man da« erfolgt« Schicksal der Loosen au« dem Hauptbuch« beym Ende« genannten gegen 4 fr. pr. Ko. bekanntlich zuverläßigst erfahren, und zu der b£t«i Hauptktasse, welche den 30. in stehenden May gezogen wird, annoch ganze Lauflose a 79 ff. 30 fr. wie auch halbe/ vier, tel und achtel Sooft nebst Plan haben. Auch sind noch zu haben Laufioos« ju der letz-en Klasse der 6yten Utrechter Lotterie welche den 17. diese- gezogen wird, a 50 fl. 30fr. und zu der zwei« kn Klasse hiesiger Stiftung--Lotterie a ff. n. bey

Reinganum in der Iudengasse So 185.

Denjenigen, weiche die hiesige Stadtwaldimg au- Vergnügen besuchen oder solche au- ane der« Ursachen paßiren, achtet man sich verbunden, hiermit bekannt zu machen, daß von Löbl. Forsts Amt« wegen, durch A nstellung eigner bewafneter Aufseher, unter andern auch zur Sicher- hkit gegen etwaig- Anfälle oder sonstige E^cessr, solche Veranstaltungen getroffen worden sind, eon welchen man sich die Entfernung aller bisher wahrqenommtnen Bedenklichkeit, die Waid« strähn in einiger Besorgnis zu begehen, oder sich daselbst an Orten einzuflndrn, mitZuverlaßizy kkit v«<sprechen darf. Oberforsihau« den 12. May 1796.

- ________________,_____________________ Vogel, Oberförster.

Da denen auf dem Marckt, um die Butterwaag ff$ aufhaltenden — blo« zum Weg- tragen der Butter bestimmten — sogenannten Butterwnber der für andere getriebene — nur zu Lertheurung ger-ichende — Einkauf der B-llter nicht gestattet werden kann und daher» denselben durch mehrere Verordnungen in fpecie vom t2. Julii 1785- verboten worden : t* jedoch kielen Personen nicht gelegen sein mogle sich ihre Butter selbst einzukaufen oder durch ihr Gesinde einkauffen zu lassen.

Bl» hat man den Ma-ckt-Inspektor angewirftn für diejenige Personen , welche nicht hier­zu geneigt wären, die Besorgung der Einkauf- chr<» benöthigken Buner- Vorrath» in Zukunft zu übernehmen — und glaub! man der Schl Burgerfchatt hierdurch einen desto wolfrileren Ein« kauf zu ver ch.stfe' , a!- der Marckr-Inspector sich am- besten im Stand findet , denselben zu der Zeit vorzunehmen , wo Butter in gehöriger Menge vorhanden ist und überhaupt sich erwar­ten laßt, daß wenn mehrere B-stellungen in einer Person vereiniget worden , ein viel besserer Prerß al« wenn by Käufer und Aufbieter med ere sind, erhalten werden sann. Man hat also der Lödl. Bürgerschaft diese« mit dem A «fügen Mannt machen wolleir-daß der Marckt-Inspector während dem Marckt jederzeit an der Butterwaag antutreffen ist und sich allda die Aufträge «me» jeden ohne einige Vergütung für seine Mühe, als ($#!$#» ihm schlechter-ing« verboten ist — anzuuehmen und zu besorgen bereit hält.

Recbenev - Amt, den yten Iulii 1795.

'___________Renovatum den 6 Map 1796........ .....

Alle diejenige, welche an den seine Insolvent gerichilich angezeigt habenden hiesigen Bur­ger und Buchhändler Dani'l Wilhelm Flrrsche Zahlung zu leisten haben, werden hiedurch von hiesig«' Gericht-wegen bey Strafe doppelter Zahlung angewiesen, solche an niemand ander«, als ^en verpflichte»« Verwalter de» Gem«»>schuldne » Schulden - Masse den hochaelahrttN J. Ü. v & Advoc. ordin. Johann Friedrich Gabr^l Sctpülin zu bewürcken. Franckfurt den 27. April 1796.

Gerichts * Cnnzlev«

Zu verka iftn in der Stadt. , Da- Haus kit. B. IS$. gearn dem Riese» über ifl^ug der Hand zu verkauffest, da» wei« E' ffden schöne Pferd, zu verkauffen bey irre ist bey Herrn Welcker Schntidti meisttt i» Lutscher Honecker in der gol-nen Frdergass«. der Zirgelgaß zu erfragen.