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Hsvt aksehnliche Sawwsung, Hröstmchettt sunstischtt Md hsstsrifcher Bücher, sämtlich *o$I eonditicnirt, foßenten 9. May dich« Jahr« und die folgend« Tâg« dahier in dem Eck» Haus auf der grosen Eschenheimergaß tit D. No. 38. freywiüig durch die geschwornen Herrn Ausrüffer an den Meistbiethenben gegen Haare Bezahlung in dem 24 fl. Fuß verkauft werden. Die Catalogen sind dahier in der Hichenhergischen Buchhandlung , sodenn bey Herrn Hacker hinter der schlimmen Mauer, wie auch bey Abraham Bâr Heau im Einhorn am Julendrück- Ktn gratis ju haben. Franckfurt am Main den 26. April 1796.

In der Erbschaft« - Immission« - Gesuch - Sache Weil. Johannen Eatharinen Lanjin nach» gelassener Jntestat- Erben, in fgecie daß Erbschaft« .- Antheil der Frau Generalin von Weyland zebohrnen Meermann ju Zerbst betrrffend , ist auf abgehaltene Liquidations-Deputation in lermino notificato,. eine Urrhel abgesaffet^ die am 13. mens. proximi Maji ScrmittaftS 10. Uhr, m unterjeichneter Kanjley eröfnet werden wird, wo sich sämtliche Interessenten ju der de» Kimmten Zeit «injufinden, oder ju gewärtigen , daß diese widrigenfalls dennoch geschehen wer» de. Siznatum Franckfurt den 25. April 1796*

Gerichts , Ccrnzley.

E« hat die betrübte Erfahrung, keyder s nur allzuviel gejerget, daß unschuldige Kinder, Karch ungesunde, und-mit ansteckenden, hauptsächlich aber venerischen , Kranckheiten behafftet« Gäugammen, öffrer« um ihre Gesundheit, und nicht selten um ihr Leben silbsten gekommen Ond. Um diesem dahero entstehenden großen Unglück in«künftigt möglichst vorjubeugen, erge­het von Seiten Lobt. Sanität«-Amt an alle und jede Personen, welche denen Saug-Ammen Dienste »» verschaffen suchen, insbesondere aber an alle hiesige Heb Ammen, deren Dryäuf- ferinnen, und sämtliche Wartweider, der aurdrückliche Befehl, hinführo, bey Strafe drey Gulden, keineSaugamme mehr in,Dienste ju bringen, welche nicht juvor, in Ansehung der Milch, al« auch hauptsächlich ihrer Gesundheit, von dem hierzu von Lobt. Sanität«-Amt an« genommenen Ehirurgo, Ich. Christ. Jäaer, vorher gehörig besichtiget, m.d, daß sie nicht« «nsteckende» an sich habe, mit einem gedrucklen und von demselben eigenhändig unttrschriebe- »xn Schein versihen siy. Zu gleichem Heilsamen Endzweck soll von nun an nicht mehr erlaubet Kyn, daß eine Säugamme, ohne gedachten Schein ju haben, in die hiesige wöchentliche Nach­richten gesetzet werde. Und da da» Wohl des gemeinen Wesen hierdurch einzig und allein beför» irrt werden soll, so jweife/t Ein Löbliche« Sanität«-Amt um so weniger, daß alle diesinige, «elche inrkönstige Säugammen nöthig haben, keine, al« nach geschehener Besichtigung, anneh- «kn, und folglich sich fdbflen vor Schaden ju hüten wissen- werden. Wie dann auch die hiesige Iudenschafft angewiesen wird, .diesem allen püncilich nachjultben. Franckfurt den 4. Sep­tember 1764.

SanitätökAmt.

' Nachdem die ju Beförderung de« unter dem 19t«« Februar laufenden Jahre« dahier eröf- «eten Allerhöchst Kaiserlichen Bnlehen, niedergeserte Deputation, ihre Sessionen Morgen« Vor­mittag« von 10 bi« 12. Uhr nach nunmehro geendigter Messe wiederum angefangen hat: Al« werden ditjrnige, welche ihre Erkiarunq wegen Beiträge ju gedachtem Anlehen bis nach derMesse «ntweder ganj au«g«stjt,'vder misser dem bereit« versprochenen ein mehreres bi« dahin"annoch Deisten ju wollen zugesagt haben: Diesem Versprechen nunmero um so mehr nachzukvmmen hier­durch ersucht , da man mit ultimo May die S-ibscriptions- Liste schliesen und höheren Ort« wird« ätgtben müssen. Franckfurt dm 28. April 1796,

Von Deputsitions weM.