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Frag' und

Frankfurter Anzeige

(welche auf dem kleinen Hirschgraben Lit. F 77 Dinstags u. Freitags autgrgeir« werden.)

* Nachrichten

Mit Römisth, Kaysrrl. Maj. aürrgnâdigstem PrrvLiesio.

Wie auch eines Hochedlen und HochWtlstQ Magistrats groSgünstiger Bewilligung

Rs. ar. Dienstag, den 15. März 1796.

Bekanntmachung.

Nächsikünftigen Donnerstag den lyten laufenden Monats März, sollen i« dem nahe bey Oberrad gelegenen StrahienberZer Wäldchen, 7 bis 8000 theil- buchene - theils gemischte Wellen, nebst 8 bis io Klafter buchen Scheid- und Stümpfholz versteigt, und an die Meistbietende loSgeschlagèn - mit der Verstei» gung aber an erfaßtem Tag Vormittags um 9 Uhr der Anfang gemacht werden» Frankfurt den Hten März 1796.

Nachdem v«rschieden« hiesige Bürger, welche ihre Güter wahrend verschlossener Rente versenden, den Fährleuten anstatt der abgelösten Rrntenzettel nur von ihnen selbst ausgestellte Scheine an die hiesige Zollstätte mitgeb«n, in welchen sie sich zwar anheischig machen, die durch sie bezahlte Rentknzettel an der Behörde nachzubringen, solches aber gleichwohl gegen ihr Erbieten anstchen lassen, wodurch bann jene Scheine sich nicht allein übermäßig anhäufey, sondern auch leicht zu Unordnungen an den Zöllen Veranlassung geben ; so werden alle die­jenige^ die dergleichen Bescheinigungen an hiesige Thorzölle ausgestellt haben, oder in der Folge bey geschlossener Rml« aursteüen werden, hiewit ernstlich ermahnet, solche auf dem Ren'enamt in Zeit acht Tagen ohnfehlbar in Richtigkeit zu bringen, als man sich im Un# tcrlaffungtfüll vermüßiget siehet, nicht nur mit der in Venerab.'Concl. Senat. vom kZlm Iulii 1727, und renov. den izten Oc'obrr 1750. anoesitzten Strafe gegen sie vorzufahren, sondern auch von Amis wegen die Veranstaltung zu treffen, daß die Zöllner von den Saum­seligen in Zukunft keine dergleichen Scheine mehr annehmen, vielmehr solche zurückweff« - werden.

Renten, Amt, den 7. März 1796-

Da der bisherige in Meßjriten angestellt wordende Tagwächter mit Tod abgtgangen, und an dessen Stelle ein anderer erwählt werden soll, so können sich die hierzu Lusttragind« aus de» Amt behörend melden.

RrnttneMf, &n io. Merz 1796.