Samstas den taten nächstkommenden Monat Merz Vsrmltèags io Uhr, soll in des Herm Ausruffer Reichards Behouffung, ein auf demPfarreisen nächst Dem Markt gelegener Laden, öffentlich an den Meistbietenden/ gegen baare Bezahlung verkauft werden; Kavfiustige können sich wegen des Besehens bey Herrn Hirnold an der Hauptwache melden.
Nicht nur alle diejenigen, welche an den Debst-Nachlaß des verstorbenen hiesigen Schutz- und Handrlsjudtn Elias Isaac Reuß etwas zu zahlen haben, werden aufgefordert, solche», bey Vermeidung doppelter Zahlung, in £obL jüngerer bürge,meisterlichen Audienz zu «ntrichlen, sondern auch diejenigen, welche Waaren oder Effecten , aus was Grund es immer seyn möge, von dem Defuncto in Harzen haben, werden hierdurch erinnert, solche an dm obrigkeitlich befleißen und verpflichteten Cura rorem honofu u des Pefuncti, den Bürger und Handelsmann Johann Wilhelm kiebhvld, auSjufclgtn.
Fiantfurt, den 22len Februar 1796.
Gerichts - Canslty»
Nachdem man mißfällig vernehmen müssen, daß viele mit Pelzwaaren auf die Messen »nhero kommende, vorzüglich jüdische Verkäufer, sich der Bezahlung des Leis-Zolls zu ent- Hiehen, ui^ ohne dessen Entrichtung von hier abzureisen suchten: als werden dieselbe in Zukunft angewiesen, diese Abgabe entweder bey ihrem Eintritt in die Stadt, oder gleich nach ihrer Mnkuuft dem Thorschreiber zu entrichten, und sich darüber einen mit ihrem Namen, dem Dato mit dem Betrag des Gelds ausgefüllten Schein so gewiß zustellen zu lassen, als widrigenfalls diejenigen, welche bey dem meffentlich dieser Abgabe wegen geschehenden Umgang, »hne diesen Schein befunden werden möchten, deswegen zur Verantwortung und Strafe gezogen werden sollen. Frankfurt, den 7ten November 1795.
Rechener - Amr.
AM diejenige, welche an den geringen Nachlaß der Burger Hospitals- Alnmns Johannen Eleonoren Stellerin etwas zu fordern haben mögen, werden hierdurch anfgefordert, so» »Hane Forderungen innerhalb Drey Wochen von unterzeichnetem Dato an , in unten be» »Ämter Canzlep ad Protocollum an|Uidgen, unb zu bescheinigen, wie auch , und sich ree» een Einlösung einiger von der Defuncta gegen 54 fl. bey ködl. Pfand. Amte versetzter Pfan» »er, nach vorgängiger von ihnen theils bey dem Euratore des Stellerischen Kinds, ArtiM- vir - kieutenaut Steller, theils bey Lödl. Pfand« Amte selbst darüber eingezogen werden könnender Erkundigung zu erklären, «ibrigenfalls aber zu gewärtigen , daß fi?»it ihren For-- terungen prâcludirt werden sollen , die »bgedochte Unterpfänder aber unri'ngelößt bleiben — mithin Löbl. Pfand »Amte anheim fallen börsten. Signatum, Franckfurt am ijten Fe- Hruarii 1796.
Gerichts, Canzley.
In der Gallengoss, fit. E. No. 5. sollen Mitwoch den gten Mrj von n bis 12 Uhr folgende Sachm an die Meistbietenden verkauft werden :
l) Zwey Kutschrnpferde, bryde Wallacher, nebst Geschirr.
2) Em jwrysiyigrr englischer Wagen, nebst Bache und Lofftttt,
3) Eine Pirutsche zu vier und fechs Sitzen.
4) Ein Leiterwagen.