Frankfur ter Fraè und Anzeige- RaMKttn (welche auf dem kleinen Hirschgraben Lit. F77 Dienstag« u. Freitag« auSgegrben werden.)
Mit Römisch, Kayser!. Maj. allergnadigst-m PrivileZw.
Wir auch elmS Hochedlen und Hochwclftn Magistrats grssgünstiger BewilligunZ.'
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Ro. 3. Freitag, den 8. Januar« 1796.
Bekanntmachung.
An Herrn Joftph Müller in Frankfurt sind aus Memmingen 3 Sackt böhmische Schaafwolle / signirt G F. N». 87. 88. 89., angekommen ; der Eigenthümer , so nicht ausjufragen ist, beliebe sich deßsalls auf dem Bestätteramt zu melden.
Heute Freytage als am 8- Ian. wird das 8te Concert in dem Scharfen Saale gehallt« und so damit continuiret werden; die Nichtabonnirtrn bezahlm die Entree rait i fl.
Verwarnung.
Nachdem -Hie Anzeige geschehe» , daß schon öfters zur Abend-oder Nachtszeit, in mehreren Großen dahier, von Müßiggängern, oder sonstigen ungesitteten Leuten , aus frechem Muthwiüen, die Schellen an den Häusern angejogen, und solchergestalt' den Bewohnern der» felven, vieleriey Unannehmlichkeitenverursacht worden; — Als will Ein Hochedler Rath, dergleichen Unfug ,-aufs ernstlichst?, und unter der besonderen Verwarnung hiermit untersagen, daß diejenigen, welche sich hjnführo eines solchen, die häußlicheRuh? stöhrenden Vergehens, gleichwohl zu Schulden kommen lassen , wenn sie durch die hierzu beordert? Patrouillen ergriffen werden, olfoba'd in gefängliche Haften gebracht, und sofort mit einer empfindlichen Gssd-oder anderer schweren Strafe, ohnnachsich'lich belegt werden sollen : Zugleich wird aber auch demjenigen, der von einem solchen Unfugtreibenden , bey Einem der Wohlreasteenden Herren Bürgermeister die alsbaldige Anzeige machet, unter Verschwügung seines Nahmens, eine Belohnung von 10 Rthle. andurch zugesichert. Signat. Franckfürt den zten Januar 1796.
Stadr - Ousley.
Montag den iSten Januar, Vormittags 9 Uhr, sollen mit Hochobrigkeitlicher Genehmigung in der Wohnung des Herrn Reutlingers in der kleinen Eschenhcimergaß Lit. D. No. n;. verschiedene aus Holtz- und Bettwerck, Zinn, Mannskleider, Leib-'und Dettge.ä'h rc. he- Pthmyf Mdhilim / gegen hagre Zahlung an den Meistdiettnden öffentlich versteiget werden.