«lw fothanks Schießen aus Feuerröhren, sondermauch das Raquetenwe?ftn, so wie .überhaupt alle, öfters ohnehin mit Unglück verknüpften Feuerwerke, sowohl während besagter Weinlese, als auch nach derselben, hiermit gänzlich und unter der auedrücklechrn Verwarnung, einer auf den Csntraventions- Fall, erfolgenden nahmhaften Straf», verbothen — zugleich aber auch anda-ch bekannt gemacht, daß drr besagten Herbsttagen vhnerachtet, die Sperre,an den Thom, nicht, wie sonsten gebräuchlich, spiier, sondern vielmehr.um die gewöhnliche Zeit ihren $*f«ij nehmen werde.
Als wornach sich jekermänniglich zu achten und für Nachtheil zu hüten wissen wir» Signatum Franckfurt den iztrn October 179$.
Stadt - Canzley. ,
Künftigen Montag den lyten dieses Vormittags um 9. und Nachmittags um 2. Uhr, werden in der Behauffvng der verstorbenen Freyfrau von Grote dahier in der Canalgaffe !i».8> No. 4 verschiedene Effetten an Hoitzwerck, Kupfer, Meßing, Eisen , Poreellatn, Bettung s sodann Frauenzimmer Kleidung, leinm Gerarh und etwas Silber, gegen baareLahlung an den Meistbietenden verkauft, welches mit dem Anfügen hierdurch bekannt gemacht wird, daß/wenn । jemand etwas an Effecten der Verstorbenen geliehen haben und daher Eigenthums Ansprüche darauf machen, sollte, solches vor dem Dergqnrh^ng« - Termin angezeigt und bescheiniget werden müsse, widrigenfalls es den aus der deßfatlsigen Bersäumniß erwachsenden Rechtt-Kach' theil sich selbst zuzuschreiben habe. Offenbach den izten Ottobor 1795. -^
1 Vt. ComniifBonis, I Diehier.
^ürsillch Wnburgischer Rath.
Allen denen jem'gen, welche zu Bezahlung der französischen Contribution im Ockob. 179* hiesiger Stadt Gelder vvraeschefstn, wird bierdu'ch bekannt gewacht, daß dieoerfallene jährlich«^' ' teressen, Montag« den 26ren und Dienstags den 27?-« dieses Monats , Morgens von 9- v ii Uhr, auf dem Rechnry -Amts - Nebenzimmer gegen Quittung, scllerr bezahl! werden. D>t desfall» nöthige gedruckte Formular der Quittungen können Donnerstag, Freytag und Sen^ abend den 22. 23 . und 24s«» gedachten Monats — um solche gehörig auszustellen — auf lichem Rechn«y-Amt ohnëntgeldlich abgelangt werden. Signatum Franckfurt M 14. Out' her 1795.
Von Deputatrons wegm.
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In all«n diesigen Buchhandlungen ist zu haben: Vollständia, Rangliste aller in den ^' «»»n der französischen Republik angestelllen Generäle und Generol-Adjusanten, mit einer oM- ständlich," Anzeige ihres Standes vor der Revolution, der Zeit ihrer Kriegsdienste, ihrer AvaN' zemenw, ihrer militärischen Talente und Eigenschaften , und der Arme, wo ein jeder Nebst einer Nste aß r Generale die seit dem Anfang der Revolution ein Kommando geführt W den, vor dem Feinde geblieben, gestorben, hingerichtet oder ausgewandert sind, mit eine» ke- guemen «'n^erischen Register. 40 fr. Die^e U bersitzurg von dem vor kurzem in Paris erschienenen Tableau des Officiers ge'ndraux & adjutants ge'néraux, qui doivent étre en E vité de fervice la Campagne prochaine dans les Arme'es de la RépnbHqué , presente» la Convention au rrom du comtté du lalut public par Dubois-Crânce' l’an troiüM® 9“ noch den Vorzug vor dem Original, daß die Pe sonen darinnen ausgenommen di« von Ans« » Der Revolution sich beym Militär berühmt gemacht, und welche theils guillotinnt, erscholl'