zugleich erbte auch sedtkmann vermahnen bei solchen Ereignissen sich ruhig in den Hausern zu erhalten, und -ur die eigene habende Geschäfte zu besorgen, nöthiqenfall» aber nur fde nächste Wachen oder sonstige einschlagende Behörden zu benachrichtigen , damit die etwa erfo-derlicht Veranstaltungen ohnverwrilt getroffen werden können. Franckfurt den n. Ji-lii 1795.
Montags den soten dieses, sollen die vor dem Gallenthore befindlichen Spähne Nachwit» tags 2 Uhr, an den Meistbietenden verkauft werden. Franckfurt am 13. IM 1795.
Bau - Time.
Samstag den iFten Julii, Nachmittag« 3 Uhr, wird aufm vormahligen StwmeyenMn Guth bey Oberrad, das Ebrmännische diesjährig, Obst verkauft. Was und wo? Xan man täglich, von 12 bis 2 Uhr, auf gedachtem Guth erfahren.
Da die Bestand- Zeit de« Fischwassers im Damm-und Lauf- Graben, den 21. Jakil r?95' <U Ende gehet, und diese von dem Anfang der Dammwiesen bis an den rigends dazu «es ^ttn Grentzstein sich erstreckende Fischerey künftigen Mittwoch den 22. Julii Vormittag« 10 tlhr wiederum an den Meistbietenden verpachtet werden soll, so haben sich die Liebhaber um bestimm? Zeit, auf unterzogenem Amt einzufinden, die weiteren Bedingniffen vernehmen, und der Versteigerung gewärtig zu seyn. Franckfurt den n. Julii 1795.
Land - Amr.
, Nachdem, zwar vorhin von der A. K. Hochlöbl. Administration der Grafschafidohe^E«^ zu gütlicher Auseinandersetzung de« Schuldenwesen« des dasigen Schutz-Juden« I La, ^koo? vorher Lob Meper Mooß) Termin«« auf den 18. May anberaumt gewesen < dadmgegen Anstehen, der Bevollmächtigten de« bemeldeten Schutz-Juden auf den 22ten t. e streuc worden , so will man solches sämmtlichen Gläubigern de» Gemein-SchrUdner» zu >hi>r acy- richt und Gefolg der hierunter erhaltenen R-quisilion besannt machen. Franckfurt den iw Julii 1795.
Stadt - Cantley.
Mittwoch den isten Julii Nachmittag« um 4 Uhr, soll da« diesjahrege Zehendhe Nieder-Ursel an den Meistbietenden versteiget werden, wozu sich Liebhaber um Ne ' ' 3<it nnssnhtn, und der Zuschlag» gewärtigen können. Franckfurt den izten julu 1
Nachdem die hiesigen Burger und Beysassen , welche mit Abtragung ihrer l^'-*1^ Schatzung» - oder Echeeibgebühren saumseelig sich rrzeiaen , schon vor einiger Zert / an ' ihre Pflicht nach Jnnhatt der Kaiserl. Allerhöchsten Resolutionen eruiert worden; m«P‘ selben aber , der q.g^sie gerauchten Glimpfs ohnerachtek, ihrer Schuldigkeit ntthl naeygn wen, so werden sie andurch nochmül-n erwähnst / deren wirkliche Berichtigung binnen zehen Tage zu verschaffen , und sich seiner ansonsten unausbleiblichen Strenge qus^ufttzen.
Publicatum Franckfurt am Msipn, dm 8. Julii 1795-
Schazzungs ; MM