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zugleich erbte auch sedtkmann vermahnen bei solchen Ereignissen sich ruhig in den Hausern zu erhalten, und -ur die eigene habende Geschäfte zu besorgen, nöthiqenfall» aber nur fde nächste Wachen oder sonstige einschlagende Behörden zu benachrichtigen , damit die etwa erfo-derlicht Veranstaltungen ohnverwrilt getroffen werden können. Franckfurt den n. Ji-lii 1795.

Montags den soten dieses, sollen die vor dem Gallenthore befindlichen Spähne Nachwit» tags 2 Uhr, an den Meistbietenden verkauft werden. Franckfurt am 13. IM 1795.

Bau - Time.

Samstag den iFten Julii, Nachmittag« 3 Uhr, wird aufm vormahligen StwmeyenMn Guth bey Oberrad, das Ebrmännische diesjährig, Obst verkauft. Was und wo? Xan man täglich, von 12 bis 2 Uhr, auf gedachtem Guth erfahren.

Da die Bestand- Zeit de« Fischwassers im Damm-und Lauf- Graben, den 21. Jakil r?95' <U Ende gehet, und diese von dem Anfang der Dammwiesen bis an den rigends dazu «es ^ttn Grentzstein sich erstreckende Fischerey künftigen Mittwoch den 22. Julii Vormittag« 10 tlhr wie­derum an den Meistbietenden verpachtet werden soll, so haben sich die Liebhaber um bestimm? Zeit, auf unterzogenem Amt einzufinden, die weiteren Bedingniffen vernehmen, und der Ver­steigerung gewärtig zu seyn. Franckfurt den n. Julii 1795.

Land - Amr.

, Nachdem, zwar vorhin von der A. K. Hochlöbl. Administration der Grafschafidohe^E«^ zu gütlicher Auseinandersetzung de« Schuldenwesen« des dasigen Schutz-Juden« I La, ^koo? vorher Lob Meper Mooß) Termin«« auf den 18. May anberaumt gewesen < dadmgegen Anstehen, der Bevollmächtigten de« bemeldeten Schutz-Juden auf den 22ten t. e streuc worden , so will man solches sämmtlichen Gläubigern de» Gemein-SchrUdner» zu >hi>r acy- richt und Gefolg der hierunter erhaltenen R-quisilion besannt machen. Franckfurt den iw Julii 1795.

Stadt - Cantley.

Mittwoch den isten Julii Nachmittag« um 4 Uhr, soll da« diesjahrege Zehendhe Nieder-Ursel an den Meistbietenden versteiget werden, wozu sich Liebhaber um Ne ' ' 3<it nnssnhtn, und der Zuschlag» gewärtigen können. Franckfurt den izten julu 1

Nachdem die hiesigen Burger und Beysassen , welche mit Abtragung ihrer l^'-*1^ Schatzung» - oder Echeeibgebühren saumseelig sich rrzeiaen , schon vor einiger Zert / an ' ihre Pflicht nach Jnnhatt der Kaiserl. Allerhöchsten Resolutionen eruiert worden; m«P‘ selben aber , der q.g^sie gerauchten Glimpfs ohnerachtek, ihrer Schuldigkeit ntthl naeygn wen, so werden sie andurch nochmül-n erwähnst / deren wirkliche Berichtigung binnen zehen Tage zu verschaffen , und sich seiner ansonsten unausbleiblichen Strenge qus^ufttzen.

Publicatum Franckfurt am Msipn, dm 8. Julii 1795-

Schazzungs ; MM