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erforderlich ist, den richtiger. Schuidcnstand zc. ttfvischen, und weiterem WâlM-chtft i» be- wn(n So werden alle und jede welche an benannten Iohannes Selmer einige Forderung zu hoben vermeinen, sie seyen bekannt oder unbekannt, andurch edictaliter vorgelqven Dienstag» ten zien August diese« Jahr« Vormittags 9 Uhr, entweder in Person oder durch genugsam Be- vollmächtigte bey Fürstlichem Amt dahièr zu erscheinen, und ihre Forderungen anzugeben, und «hörig ju liquidiren, unter der ausdrücklichen Verwarnung , daß derjenige welcher in diesem Finnin, sich nicht meldet, nachher weiter nicht gehört von der Mosse ausgewiesen und ihm ewige« Sultschweigen auferlegt seyn solle. Man verwnrnet auch zugleich jedermänniglich èi-sem Johanne« Selmc«/ an Geld, Waare und Getränk einige« zu lehnen oder zu borgen, noch weniger mit ihm über etwa« zu handlen oder einen Handel abzuschließen , ohne daß die bestellte und vbenbenanvtt Vormünder davon Wissenschaft erlanget und dazu eingewilliget haben , bey Strafe des Verlust« des Gelehnten und Geborgten und der Nichtigkeit des Contrakt«.

Hain den zoten Junii 1794.

Fürstlich - Ffenbuxgisches Amt Dreyen^

Nachdem der weiland Niederrâder Nachbarn und Förster« auf dem Weilruhe Forsthau«, DilmHangr hinterlassene Wittib, Anna Elisabetha gtbohrne Bartelin, am 8ten May jüngsthin Ä Niederrod verstorben, deren Jnrestaterberr nebst ihren resp. Vormündern aber die Erbschaft derselben cum beneficio inventarii angelreiten haben; Al» werden alle diejenigen, welche an sothanem ianqischen Nachlaß rechtliche Forderungen zu haben vermeinen, auf Mittwoch dm 2oten Auaust L I. Vo-mittag« 10 Uhr, um an diesem Tag selbige entweder fettsten oder $Uft<r?'nsln^$ Bevollmächtigte gehörig zu liqurdiren, vor unterzogene« Amt gelaßen,,mit ter Verwarnung, daß ü' im Nichkerscheinungefall elapiö hoc termino weiter nicht gehöret, und mit ihren Ansprüchen abgewiese« teerten sollen. Frankfurt den $ttn Zutn 1794*

Land- Amt.

CITATIO EDICTALIS.

Alle diejenigen, welche an den Nachlaß der ohnlängst verstorbenen, Schuhmacher Daniel «imlernischen Eheleute dahier einige Ansprüche und Forderungen zu haben vermeynen , werden zu deren tiguidirung ausMorrta. den agfren diese« Mengt« früh 9 Uhr vor hnstge« ^r-mt unter der Verwarnung vorgeladen, daß die alsdann Nichtrrsch-menvtn rwt chren «'«ruchm xracludin werden sollen. Offenbach den loten July 1794-

Fürstl. Z^scnblrrFrfchcs Ober rAmr alldcr.

2u<â?^ S^gknwariig«!- Jahrszeit man hin unS wieder die Erfahrung machte, daß einige Cf." 4 ^"^ch »been A fenthclr auf dem sw^e oder in einem Baad, oder einer sonstr-

^rV Ar wegen, von der Einguariiru g befreyt zu seyn alauben z diese Entschuldigung aber, oder a^^^ ^ ^E^ Vorhalt nißmâßigen Eintheilung selbst eines mittelmäßigen brr t>?^'^ 2ua rt ie, fioi.de«, am wenigsten denjenigen zu starten kommen kann, welche Zmt ^^ . "^ch die Reihe tust, an dieser atm men Lau zu tragen; so findet das Luartier- rer «-..xlVJL' iuI E-esntigimq dieses Mrßoerstandmffer, alle steinige , welche entweder ch- lnnern «^ °6 ^* Vergnügen» halber sich auf diesiger Stadt begeben, hierdurch zu er» du LjLM"^ m w«n Wohnung-n oder außer dem Vaufe, mit Bewilligung des Amte«,

Achtung zu machen, daß durch ihre Abwesenheit die Einwaartirung nicht vrrhindert,