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ZM Hause b«s -ekttt Valentin Waltz / ®tniot, im Treppzen hinter dem Römer ist tief« Messe über ein schön Assortiment halbseiden EtoffeS, Seiden und gedruckte bauM' wollen Echalstücher zu sehen, und werden Bestellungen von diesen Artikeln angenommen.

Imperial Powder, oder ächte englische Schwärze für Schuhe, Stiefel, Pf-rdgeschirr, Kutschen ic. re. Dieses Pulver, welches trocken bräunlich scheint, giebt, wenn es mit der gehörigen Quanrjtât siedenden Wassers vermischt wird, die vortreflich« Schwärze, L die man stch^rnken kann für Schuhe, Stiefel, ic Es enthält weder Zucker, noch Gumi, noch Wachs, oder ein anderes dem Leder schädliches Ingredienz, welches das Leder zwar f glänzend, aber pechig, oder spröde macht, oder vrdârtet, oder sonst mit einer Kruste garstig überklebet: sondern es erhält selbes bis ans Ende mild und biegsam, und sichert selbes vor dem Zirsprinssrn ; daß also die Schuh« und St-efel ic. , "zu welchen diese - Schwärze genommen wird, nicht nur schöner zu tragen, sondern auch viel dauerhafter sind.

Ueber dieses tzat es die Eigenschaft, un^ ist so rein, daß cs weder die Strümpfe noch Anger beim Aüjirb-n im mindesten beschmutzt; ja, man kan di« «emliche Bürste, womit» » Die Schuh« dürstet, wenn sie trecken ist, für die Kleidrr gebrauchen, ohne sildst im gering« | sten zu bemakeln. Da nun diese Schwärze mit Oti oder Fett sich gar nicht verträgt, so f bringt sie bei neuem oder fettem Leder nicht gleich den pollkomm« «n Glanz durch den R ersten Gebrauch hervor: sondern es erfodert bei neuem Leder einen ofttrn Gebrauch Je öfter aber diese Schwärze gebraucht wird, je schöner und glänzender wird das Leder; da« her werben auch Kutschen und Pferdegeschirr so schwa! z und gläueend, als wären sie lrknt. Das ganze versiegelte Paquet kostet 36 fr. daS halbe 18 5. Wer zum Wi-derverkaaf;o ganze oder 50 halb« und 25 ganz« Paquet« nimt, soll ttnm anftnnijch.n Rabatt genirptn. c Dieses Pulver wird in Commißion verkauft bei Herrn Johann Michael Frölich in Franl- > furt in der Stilzengass«. '

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Nachdem« von Königl. Preußscher Regierung dahier, auf den in des bttsi^!,. Hof-Factor David Baruchs hi,selbst, Schuldensache diesseits erstatteteu^üM, 1 Refcriptum de dato 24. przt. & prxf 5. curr. mens die Eröffnung des èvncuriev legale Vollfübrung desselben, allergnâdtgst anbefoolen worden; Als werden ad du laudati Reicripti all« und jede, bekannt und unbekannt« Creditores des ernannten Baruchs ^itm.t öffentlich cititt und geladen, den 3otm d«s tünfiigen MonatS Mav i f gewöhnlich vormittägiger Gerichtszeit vor allhi-fi Königlich AMtehauptwannsAaid Verwesung entweder in Person oder auch pér Mandatariös fätis instructos & legin zu erscheinen, und die an dem abgelebten Gemeinschuèdnrr havrndi» ex quocunqiie c p herrühreaden Forderungen durch Vorlegung derer hierüber jn Handen habend»'- f Schuld, d«nn sonstigen Documenten, wovon zugleich auf Stampspapier grftE» » . i lautende Abschriften ad acta zu geben find, oder auch in jm«r E niangtlung avs -i Art und Messe, gegen den d.reitS alifz.st,llt«n und verpflichtet«» Contradi«ore . curatorem ad lites, zur Ordnungsmäßigen Liquidation zu bring«», auch noto'sM zuzlerch uo«r"das Vorzugs.Recht gehörig zu erfahren, hinfol-lich in so » andern das Erforderliche rechtlich wahrzunehmen uad zu beobachten, wobinr«>> . vdir diejearg«», w-lchr an dem obig peremtorrschen Liquidativns^ Termin nicht rNw und ihre Rtchcs-Oblftgenhei« in der angesübrt«» Maas« behörig wahrnchm'N, mi V «twaigen Forderungen oder sonstigen Ansprüchen, fi« bestehen auch worinn .( btp btm g«g«rwârt!geu tzoncurs nicht weiter «ehvrt.noch zugelsssen, soodirn do <-^ aBb;nn und dann als j-tzt gänzlich przeludirt und auSgeschlossrn - auch des ne restitutionis in integrum derlustizt seyn sollen. Wornach sich zu acht«». Datum «uth den 9ten April 1794- _ '

(L. s.) Königl. Preuß. Amtöhquptmstnnschaftl. VerwesunS'